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Einladung zur VDL-Mitgliederversammlung des LV-Weser-Ems

1. März 2016/in Landesverbände, LV Niedersachsen

Hiermit laden wir Sie ein zur

Mitgliederversammlung am 17. März 2016 um 16.00 Uhr

Bümmersteder Krug, Oldenburg-Kreyenbrück

Es wird eine besondere Mitgliederversammlung sein, denn wir ergänzen die turnusgemäße Ordentliche Jahresversammlung mit Tagesordnungspunkten, welche die Endphase des Verschmelzungsprozesses mit dem VDL Hannover und LAI Niedersachsen in Gang setzen. Das Ergebnis soll der „VDL Berufsverband Agrar, Ernährung, Umwelt – Landesverband Niedersachsen e.V.“ sein. Den bisherigen Ablauf fassen wir hier zusammen, Details lesen Sie im Verschmelzungsbericht:

1.Im Jahr 2014 haben die Mitglieder des VDL Hannover und des LAI Niedersachsen ihren Vorständen das Mandat erteilt, eine engere Zusammenarbeit der drei Verbände mit der Option einer Verschmelzung auf den Weg zu bringen. 2015 beschlossen die Mitglieder des VDL Weser-Ems, in die Verschmelzung einzutreten.

2.Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der drei Verbände hat eine gemeinsame Satzung erarbeitet, einen Verschmelzungsvertrag nach dem Verfahren „Verschmelzung durch Auflösung und Neugründung“ gemäß Umwandlungsgesetz (UmwG) aufgesetzt und einen Verschmelzungsbericht verfasst.

3.Rechtsanwalt Heiko Klages, der schon unsere aktuelle Satzung mit uns gestaltet hat, und Notar Frank Schroeder haben diesen Prozess juristisch begleitet.

4.Die Vorstände der drei Verbände haben die zur Verschmelzung erstellten Dokumente an-genommen und empfehlen den Mitgliederversammlungen die Zustimmung.

5.Am 25. Januar 2016 haben die drei Vorstandsvorsitzenden der drei Verbände den Verschmelzungsvertrag beim Notar Frank Schroeder in Hannover unterschrieben.

Zu diesem Verlauf sind noch einige Anmerkungen zu machen:

1.Es mutet schon etwas seltsam an, dass man einen Vertrag erst unterschreibt, also Fakten schafft, und im Nachgang die Mitglieder darum bittet, diese Fakten zu bestätigen. Das liegt an den Vorgaben des Umwandlungsgesetzes, welches im Schwerpunkt auf die Fusion von Unternehmen ausgerichtet ist und die Verschmelzung von Verbänden / Vereinen quasi nebenbei und nicht immer ganz passend mit regelt.

2.Das Umwandlungsgesetz bestimmt, dass im Verschmelzungsvertrag die Personen benannt werden, die den Gründungsvorstand bilden. Die Benennung ist formal weder an eine vorherige Wahl noch an eine vorherige Funktion gebunden; es geht dem Gesetzgeber darum, den Übergang zur neuen Struktur durch personelle Kontinuität zu stützen. Die Arbeitsgruppe und die Vorstände haben die drei aktuell amtierenden Vorsitzenden für den Vorsitz des neuen Verbandes benannt, unabhängig davon, ob die anstehenden Wahlen eine andere Besetzung erbringen.

3.Laut Gesetz hätten wir auch die weiteren Mitglieder im Gründungsvorstand vorab durch Benennung besetzen können. Die Arbeitsgruppe hat anders entschieden und im Vorfeld dafür Sorge getragen, dass der Gründungsvorstand sowohl zahlenmäßig paritätisch besetzt als auch durch Mitgliedervotum legitimiert ist.

4.Die Satzung des neuen Verbandes setzt den Rahmen dafür, dass sich die Mitglieder der drei Gründungsverbände gleichberechtigt und auf Augenhöhe im neuen Verband zuhause fühlen können. Sie wurde im Wesentlichen auf Basis der aktuellen Satzungen des VDL Hannover und des VDL Weser-Ems erstellt, ergänzt um Regelungen, die vom LAI Niedersachsen übernommen wurden und korrigiert um die Erfahrungen der letzten drei Jahre mit der praktischen Umsetzung. Wir haben damit das Beste aus allen drei Verbänden in dieser Satzung zusammengeführt.

5.Die Beiträge bleiben stabil, kein Mitglied wird im neuen Verband einen höheren Beitrag zahlen als bisher. Die Vermögenslage des neuen Verbandes ist gut, wir starten mit einem Gesamtvermögen von ca. 30.000 Euro.

Zum weiteren Procedere gibt Rechtsanwalt Klages uns folgende Information: „Eine Verschmelzung ist rechtstechnisch eine Auflösung ohne Abwicklung. Laut § 16 der Satzung [des VDL Weser-Ems] ist Voraussetzung für einen wirksamen Beschluss über die Auflösung des Vereins, dass an der beschließenden Mitgliederversammlung mindestens 50% der Mit-glieder teilnehmen oder vertreten sein müssen. Wenn dieses Quorum nicht erreicht wird, ist eine zweite Mitgliederversammlung zur Behandlung des Auflösungsantrages einzuberufen, die frühestens nach zwei Monaten stattfinden darf. Diese zweite Mitgliederversammlung ist dann ohne Rücksicht auf den Anteil der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. In jedem Fall ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen zur Wirksamkeit des Beschlusses erforderlich.“

Auch wenn die Mitgliederversammlung am 17. März für die Beschlussfassung zum Verschmelzungsvertrag nicht beschlussfähig sein sollte, kann sie doch über alle anderen Tagesordnungspunkte beschließen. Auch die Aussprache über den Verschmelzungsvertrag, die neue Satzung und den Verschmelzungsbericht kann stattfinden. Wie schon bei der Verabschiedung unserer aktuellen Satzung gilt juristisch, dass der Verschmelzungsvertrag und die Satzung nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden können. Änderungen in Einzelheiten sind nicht möglich.

Für den Fall, dass die Mitgliederversammlung am 17. März wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl nicht über den Verschmelzungsvertrag beschließen kann, ist vorgesehen, zu einer zweiten Mitgliederversammlung einzuladen, die dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der Teilnehmer hinsichtlich der Auflösung/Verschmelzung beschlussfähig ist. Diese Versammlung soll am 27. Mai 2016 in den Räumen der DEULA Nienburg, voraussichtlich um 13:00 Uhr, stattfinden. Eine formelle Einladung wird noch gesondert ergehen. Bitte merken Sie sich den Termin jedoch jetzt bereits vor.

Zuletzt weisen wir noch auf die Möglichkeit der Stimmrechtsübertragung hin. Nach § 9 Abs. 3 unserer aktuellen Satzung können Sie sich unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht durch andere Mitglieder vertreten lassen. Auf ein Mitglied dürfen nicht mehr als zwei Stimmen übertragen werden. Wir haben Ihnen ein einfaches Formular beigelegt, welches Sie für die Übertragung Ihres Stimmrechts nutzen können, falls Sie nicht an der Mitgliederversammlung teilnehmen können. Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen und nicht wissen, wem Sie Ihr Stimmrecht übertragen sollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir schlagen Ihnen eine Person vor, die noch eine Stimme übernehmen kann.

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung, gerne per Mail (info@vdl-weser-ems.de) oder telefonisch.

Wir freuen uns, Sie am 17. März auf der Mitgliederversammlungbegrüßen zu dürfen.

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