Die Beitragsordnung wurde am am 10.01.2017 von der Mitgliederversammlung verabschiedet.
Im Kalenderjahr des Beitritts ist die Mitgliedschaft frei.
Im Rahmen der Testmitgliedschaft wird ebenfalls kein Beitrag erhoben. Sollte die Testmitgliedschaft nicht per Brief innerhalb von sechs Monaten nach dem Beitritt (Sonderkündigungsrecht) gekündigt werden, so geht die Testmitgliedschaft in eine ordentliche Mitgliedschaft beim VDL-LV Ost über. Für den Fall, dass die Testmitgliedschaft ab April eines Jahres in eine ordentliche Mitgliedschaft übergeht, wird für den restlichen Zeitraum desselben Jahres ein anteiliger Mitgliedsbeitrag erhoben.
Voraussetzung für die Gewährung des ermäßigten Beitrags für Arbeitssuchende ist die Vorlage der Arbeitslosmeldung der Bundesagentur für Arbeit. Die Zahlung des Jahresbeitrags ist bis zum 31.03. des laufenden Jahres zu entrichten. Sollte der Beitrag nicht rechtzeitig entrichtet werden, so erhebt der VDL-LV Ost eine Mahngebühr in Höhe von
• 5,00 € für die erste Mahnung
• 10,00 € für die zweite Mahnung
• 15,00 € für die dritte Mahnung
Fördernde Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der mit dem Vorstand des Landesverbandes vereinbart wird.
Sie möchten Mitglied werden? Hier finden Sie den Antrag.