Vom Geld über die Idee zum Projekt – Grüne Runde in Bonn diskutierte über die Förderung der Agrarforschung

Die Agrarforschung ist wichtig. In Deutschland jedenfalls genießt sie einen hohen Stellenwert. Immerhin verfügt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) über den viertgrößten Forschungshaushalt mit insgesamt rund 900 Millionen Euro allein für das Jahr 2019. Und dabei fließen nicht nur Gelder in Forschungsinstitute, sondern auch in die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), genauer gesagt in die Arbeit der BLE als Projektträgerin. Welche Funktion übernimmt die BLE in der Agrarforschung? Antwort hierauf gab Klaus Budde, Leiter der BLE-Gruppe Forschung und Innovation, bei der Grünen Runde der VDAJ-Landesgruppe Bonn und des VDL-Landesverbandes NRW Anfang März in Bonn.

 

„Wir als BLE betreiben keine Agrarforschung, sondern wir sind Projektträger und begleiten die Antragsteller von Forschungsvorhaben, und zwar im Auftrag des BMEL“, so Budde. Der Projektträger: das sind über 180 Beschäftigte in der BLE, die die Forschungsvorhaben von der ersten Beratung der Förderinteressenten bis hin zur administrativen Bearbeitung und fachlichen Begleitung in allen Projektphasen im Blick haben. „Ziel ist ganz klar die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen Landwirtschaft“, so Budde. Schwerpunktthemen der Agrarforschung sind derzeit die Digitalisierung und die Nutztierstrategie.

Die Grüne Runde in Bonn diskutierte Anfang März mit Klaus Budde (mit Broschüre) von der BLE über die Förderung von Forschungsvorhaben in der Landwirtschaft (Foto: Privat)

 

Und wie laufen die Förderverfahren ab? Sie sind meist zweistufig, umfassen eine Skizzen- und Antragsphase. Interessierte reichen zu einer laufenden Bekanntmachung eine Projektskizze ein, die maximal zehn bis 15 Seiten umfassen sollte. Wird diese als förderwürdig eingestuft, kann ein formaler Antrag gestellt werden. „Die Skizzen werden von uns bewertet. Hierbei werden in der Regel auch Experten beteiligt. Wir erstellen dann die Liste für das Ranking und das BMEL entscheidet, welches Projekt gefördert wird“, erläuterte Budde. Was zunehmend an Bedeutung gewinne, sei am Projektende der Wissenstransfer in die Praxis. Dies geschehe beispielsweise durch Veröffentlichungen im Internet, Presseinformationen, begleitende Fachbroschüren und Fachveranstaltungen.

 

Meist handelt es sich bei den Antragsstellern um Forschungsverbünde mit interdisziplinären Ansätzen, aber auch natürliche und juristische Personen oder Unternehmen werden gefördert. Bei Universitäten kann die finanzielle Förderung für ein Projekt bis zu 100 Prozent sein. Bei kleineren Unternehmen werden bis zu 70 Prozent der Projektkosten gefördert. Zurzeit laufen rund 1.300 Forschungsvorhaben. Von den eingereichten Skizzen bleiben am Ende aber nur 30 Prozent übrig, so Budde. Ob gefördert werde oder nicht, sei abhängig von der Güte der eingereichten Skizze und wie viel Geld zur Verfügung stehe. In jedem Fall hat er einen wichtigen Tipp für die Antragsteller: „Vorher sollte man uns einfach ansprechen, denn eine gute Zusammenarbeit ist uns wichtig.“

 

Autorin: Elisabeth Legge

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