VDL NRW zu Gast beim Bundeskartellamt in Bonn

„Fusionskontrolle, Kartellverfolgung und Missbrauchsaufsicht – Aufgaben des Bundeskartellamtes in der Land- und in der Ernährungswirtschaft“ lautete das Thema der Grünen Runde am 6. Juni 2019. Knapp 40 Personen waren der Einladung der VDAJ-Landesgruppe Bonn und des VDL-Landesverbandes NRW gefolgt, um zunächst vom Pressesprecher des Bundeskartellamtes, Kay Weidner, aus erster Hand Einblicke in die Arbeit des Bundeskartellamtes zu erhalten. Rund 360 Mitarbeiter beschäftigt die Wettbewerbsbehörde, welche zwar dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugeordnet ist, aber großen Wert auf ihre unabhängige Arbeit legt.  Grundlage dafür ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, welches 1958 in Kraft getreten und gegenwärtig zum zehnten Mal novelliert wird, um insbesondere den Entwicklungen im Onlinehandel Rechnung zu tragen. Die Aufgaben des Bundeskartellamtes sind vielfältig. So werden im Rahmen der Fusionskontrolle jährlich etwa 1400 Fälle angemeldet, bei denen aufgrund gesetzlicher Regelungen für den Erhalt des Wettbewerbes bestimmt werden muss, ob eine Fusion von Unternehmungen ohne oder mit Auflagen zugelassen oder gar untersagt wird. Eine weitere Hauptaufgabe ist die Kartellverfolgung, welche durch Absprachen z. B. bei Preisen oder Quoten den freien Wettbewerb schädigen. Ca. 50 % der Kartellfälle werden durch Whistleblower aufgedeckt, welche durch die Kronzeugenregelung, wie z.B. Straffreiheit, besonderen Schutz genießen. Die Missbrauchsaufsicht ist eine weitere Hauptaufgabe der deutschen Wettbewerbsbehörde. Dabei ist zu betonen, dass eine Marktbeherrschung grundsätzlich nicht verboten ist, sondern lediglich die Ausnutzung der Markmacht mit Bußgeldern bestraft und bestimmtes Marktverhalten angeordnet werden kann. Zudem kommen weitere Aufgaben z.B. für mehr Markttransparenz, welche beispielweise zur Vergleichbarkeit von Spritpreisen an Tankstellen durch sogenannte „Tank-Apps“ geführt hat. Gearbeitet wird in zwölf branchenspezifischen und spezialisierten Beschlussabteilungen, welche selbständig entscheiden können. Dr. Felix Engelsing ist Vorsitzender der 2. Beschlussabteilung, welche u.a. für die Landwirtschaft und den Lebensmitteleinzelhandel zuständig ist und nicht nur Bußgelder verhängt und Auflagen erteilt, sondern wie z.B. bei der Initiative Tierwohl, auch Absprachen zwischen Unternehmen genehmigt soweit diese den Schutz des freien und fairen Wettbewerbes nicht gefährden. Anhand konkreter Beispiele wie Preisabsprachen in der Zuckerbranche oder mangelhafter Wechselmöglichkeiten von Milchbauern bei Molkereien erläuterte Dr. Engelsing im zweiten Teil der Grünen Runde die Arbeit seiner Beschlussabteilung und ermöglichte den interessierten Teilnehmern eine intensive Diskussionsgrundlage zur Arbeit des Bundeskartellamtes in der Agrar- und Ernährungsbranche.

Autor: Maximilian Jatzlau

 

Foto (Sarah Neyses): Maximilian Jatzlau, Geschäftsführer VDL-Landesverband NRW, Kay Weidner, Pressesprecher Bundeskartellamt, Dr. Felix Engelsing, Vorsitzender der 2. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes und Dr. Elisabeth Legge, Vorsitzende VDAJ-Landesgruppe Bonn.

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