Soli-Wegfall für die Vorsorge nutzen

Seit Januar 2021 entfällt der „Soli“ für fast alle Lohn- und Einkommensteuerzahler. Das bietet neue Spielräume für die Altersvorsorge oder Gesundheitsleistungen.

Seit Januar dieses Jahres haben die Bürger mehr Netto vom Brutto. Ein wichtiger Grund dafür ist der Wegfall des Solidaritätszuschlags. Diese Zusatzabgabe müssen rund 90 Prozent aller Einkommenssteuerpflichtigen gar nicht mehr zahlen, für weitere 6,5 Prozent fällt er geringer aus. Da die Bürger nun mehr Geld im Portemonnaie haben, bieten sich neue Spielräume für das, was den Menschen wirklich wichtig ist: Die Familie absichern, den gewohnten Lebensstandard im Alter wahren oder für die eigene Gesundheit beziehungsweise eine mögliche Pflege vorsorgen. Mit einem regelmäßigen Sparbeitrag lässt sich hier sehr viel erreichen.

Umfrage: Bürger wollen Soli sparen oder in Vorsorge investieren
Rund ein Viertel der Bürger (23%) wollen den eingesparten „Soli“ in die eigene Alters- oder Gesundheitsvorsorge investieren. Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag der R+V Versicherung (Mehrfachnennungen waren möglich). Fast jeder fünfte Befragte (19%), der vom Soli-Wegfall weiß, ist dagegen noch unentschlossen, wofür er das zusätzliche Geld ausgeben wird. Die übrigen Befragten gaben an, verstärkt zu konsumieren (21%), das Geld ungenutzt auf dem Konto zu lassen (24%) oder in Aktien zu investieren (16%). Jeder achte Befragte (12%) wusste dagegen gar nicht, dass der Soli überhaupt wegfällt.

Wer genau wissen möchte, wie viel er Geld er seit Januar 2021 spart, für den hat die R+V Versicherung einen speziellen Soli-Rechner (www.ruv.de/service/soli-rechner) eingerichtet. Mit diesem Tool kann der Nutzer schnell und unkompliziert ausrechnen, wie viel Geld ihm pro Monat zusätzlich zur Verfügung steht. Diese Summe kann er dann beispielsweise in private Rentenversicherungen, eine betriebliche Altersversorgung (bAV) oder eine Zusatzversicherung für Gesundheit beziehungsweise Pflege investieren.

Rente, Arbeitskraft oder Pflege absichern
Die genossenschaftliche R+V Versicherung bietet dazu alle passenden Produkte. Für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge eignen sich vor allem Rentenversicherungen – entweder als fondsgebundene Variante (VorsorgeKonzept) oder ein chancenorientiertes Produkt mit Garantiebestandteilen (Safe+Smart). Bei Betriebsrenten hat die R+V insbesondere auf den Bedarf von kleinen und mittelständischen Unternehmen zugeschnittene Lösungen. Für die Absicherung der Arbeitskraft kann der Kunde eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen. Und die R+V Krankenversicherung bietet vielfältige Zusatzversicherungen, etwa für Zahnersatz, Krankenhausaufenthalte oder für eine mögliche Pflege.

Solidaritätszuschlag wurde 1995 eingeführt
Der Solidaritätszuschlag („Soli“) wurde zur Finanzierung der Wiedervereinigung 1995 dauerhaft eingeführt und ist quasi eine Steuer auf eine Steuer. Dabei wird ein Zuschlag von 5,5 Prozent auf Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuern erhoben. Wer also 1.000 Euro Lohnsteuer abführt, zahlt zusätzlich 55 Euro Soli. Seit Januar 2021 jedoch müssen ihn 90 Prozent aller Einkommenssteuerpflichtigen gar nicht mehr zahlen, für weitere 6,5 Prozent fällt er geringer aus. Dagegen ist auf hohe Einkommen (oberhalb der neuen Milderungszone) der bisherige Solidaritätszuschlag unverändert zu entrichten. Das ist laut Bundesfinanzministerium der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen über 96.820 Euro (Alleinstehende) oder 193.641 Euro (Verheiratete) liegt.

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