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Landwirtschaftliche Woche in Nord- und Südhessen 2019

24. VDL-Neujahrsempfang in Baunatal: Zum vierundzwanzigsten Mal richtete der VDL Landesverband Hessen e.V. am 14. Januar 2019 seinen Neujahrsempfang aus. Zahlreiche hessische VDL-Mitglieder aus allen Sparten des Verbandes waren der Einladung in die Stadthalle Baunatal gefolgt und konnten bei Sekt und Laugenbrezeln gemeinsam mit dem Vorstand auf das neue Jahr anstoßen.

Der Landesvorsitzende des VDL Landesverbandes Hessen e.V., Markus W. Ebel-Waldmann, eröffnete den Gemeinschaftsempfang von VDL, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) und Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaftliche Woche Nordhessen gemeinsam mit Andreas Sandhäger, Direktor des LLH und Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaftliche Woche Nordhessen. Andreas Sandhäger zeigte sich beindruckt von den vielfältigen Aktivitäten des VDL.

VDL-Fachtagungen „Aktuelles aus dem Düngerecht“: „Düngeverordnung, Stoffstrombilanzverordnung und Co – Aktuelles aus dem Düngerecht“ war das zentrale Thema der diesjährigen VDL-Fachtagungen im Rahmen der 71. Landwirtschaftlichen Woche Nordhessen 2019 am 14. Januar 2019 in der Stadthalle Baunatal bei Kassel und der 63. Landwirtschaftlichen Woche Südhessen am 28. Januar 2019 in der Stadthalle Gernsheim. Als Referent konnte der VDL Landesverband Hessen e.V. Herrn Dr. Jörg Hüther, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Wiesbaden, gewinnen. „Noch ist offen, ob die Düngeverordnung knapp eineinhalb Jahre nach ihrem Inkrafttreten nochmals angepasst werden muss“, so Dr. Hüther.

Die Europäische Kommission ist mit ihr als Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie und des Urteils des Europäischen Gerichtshofs gegen Deutschland nicht zufrieden und bemängelt insbesondere die Nährstoffvergleiche sowie die damit verbundenen Kontrollwerte (vormals zulässige Überschüsse). Auch der Umgang mit der Länderermächtigung zum Erlass weiterer Anforderungen für mit Stickstoff und Phosphat belastete Gebiete sieht sie kritisch, da sie hier Gestaltungsmöglichkeiten für die Länder fordert. Gelingt es weder, die Europäische Kommission von der novellierten Düngeverordnung zu überzeugen, noch eine Anpassung der Vorschrift rechtzeitig umzusetzen, drohen Deutschland nach Aussage des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) bis zur Beendigung des Verstoßes Strafen in Höhe von mindestens 11.835.000 Euro (Pauschalbetrag) und/oder ein Zwangsgeld von circa 14.300 bis zu circa 858 000 Euro pro Tag. Die Arbeiten an der Hessischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung mit weiteren Anforderungen an Betriebe, die Flächen in den auszuweisenden (gefährdeten) Gebieten bewirtschaften, sind nahezu abgeschlossen. Die Anforderungen wurden im Vorfeld mit den berufsständischen Vertretungen abgestimmt, so dass davon ausgegangen wird, dass diese Verordnung spätestens Ende Juni 2019 in Kraft treten wird.
Die große Unbekannte ist jedoch, wie es mit der Düngeverordnung weitergeht und ob die weiteren Entwicklungen hier ggf. auf die Landesverordnungen Auswirkungen haben werden. Seit Januar 2018 ist die Stoffstrombilanzverordnung in Kraft, die in der Verordnung näher beschriebene Betriebe verpflichtet, zusätzlich zu den Nährstoffvergleichen nach Düngeverordnung eine Stoffstrombilanzierung (i.e. Hoftorbilanz) zu erstellen. Da es sich hier nicht um die Umsetzung der Nitratrichtlinie und somit von Gemeinschaftsrecht handelt, sind Verstöße nicht Cross Compliance-relevant. Ergebnisse müssen erstmals Mitte des Jahres 2019 vorliegen, zugleich muss die Verordnung bis zum Ende des Jahres 2021 vom BMEL evaluiert und über das Ergebnis dem Deutschen Bundestag berichtet werden. Der neue Koalitionsvertrag der Hessischen Landesregierung sieht vor, ein Meldesystem zu schaffen, um die Wirtschaftsdüngerimporte nach Hessen zu regulieren. Der Erlass einer Landesmeldeverordnung wie z. B. in den Ländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist hierzu nicht erforderlich, da allein die bereits jetzt nach der bundesweit geltenden Wirtschaftsdünger-Verbringungsverordnung bestehende Meldepflicht des aufnehmenden Betriebs (in Hessen) konsequenter und transparenter umgesetzt werden muss. Hierzu gibt es bereits ein Meldeprogramm, das von einigen Bundesländern genutzt wird und an dem sich Hessen beteiligen könnte. Der Entscheidungsprozess hierzu ist jedoch noch nicht abgeschlossen, so Dr. Hüther. Die abschließenden, angeregten Diskussionen unter der Leitung von Markus W. Ebel-Waldmann, Landesvorsitzender VDL Landesverbandes Hessen e.V., rundeten die VDL-Fachtagungen zu diesem hochaktuellen Thema ab. 12. VDL-Empfang bei der Landwirtschaftlichen Woche Südhessen: Zum zwölften Mal in Folge richtete der VDL Landesverband Hessen e.V. am 28. Januar 2019 einen Empfang im Rahmen der 63. Landwirtschaftlichen Wochen Südhessen in der Stadthalle Gernsheim aus. Zahlreiche VDL-Mitglieder aller Sparten, aber auch viele neue Kolleginnen und Kollegen, konnten Markus W. Ebel-Waldmann, Landesvorsitzender des VDL Landesverbandes Hessen e.V. willkommen heißen. Nach einem Empfang referierte Dr. Jörg Hüther, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Wiesbaden, zum Thema „Düngeverordnung, Stoffstrombilanzverordnung und Co – Aktuelles aus dem Düngerecht“ und stand den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in einer angeregten Diskussion Rede und Antwort. Ein gemeinsames Abendessen, das reichlich Raum für den kollegialen Austausch bot, rundete die sehr gelungene Veranstaltung ab. Der 12. VDL-Empfang, der auch in diesem Jahr den geselligen Ausklang des ersten Tages der Landwirtschaftlichen Woche Südhessen bildete, fand auch bei deren Vorsitzenden Dr. Willi Billau ganz besondere Würdigung.

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