Der VDL-Landesverband NRW ist neues Mitglied in der Theodor Brinkmann-Stiftung

In der jüngsten Mitgliederversammlung der Theodor Brinkmann-Stiftung wurde der VDL-LV NRW als neues Mitglied in die Stiftung aufgenommen. Dr. Martin Berges, Vorsitzender des Stiftungsrates, freute sich über den Neuzugang und die in Aussicht gestellten gemeinsamen Veranstaltungen. Er baue auf die Breitenwirkung des VDL und damit die Unterstützung des Erbes von Prof. Theodor Brinkmann an der Landwirtschaftlichen Fakultät in Bonn. Maximilian Jatzlau, Geschäftsführer des VDL-LV NRW betonte die Motivation der Mitgliedschaft mit dem gemeinsamen Ziel, den Wissenstransfer in die Praxis zu unterstützen. Dazu gehören neben gemeinsamen Veranstaltungen auch die Förderstipendien und Nachwuchspreise für junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen durch die Stiftung. Weitere Informationen über die Theodor Brinkmann-Stiftung finden Sie hier.

AgroBrain – „Du für Deutschland“ – Hier finden Sie Ihre Erntehelfer/-innen!

Die Landwirtschaft steht vor Ihrer größten Herausforderung der letzten Jahre. Während die Erntehelfer/-innen der vergangenen Jahre dieses Jahr wohl nicht zu Ihren jahrelangen Arbeitgebern in der Agrarbranche kommen können, suchen die Landwirte verzweifelt nach Erntehelfern. Bereits diese Woche wurde die Landwirtschaft als Systemrelevant von Agrarministerin Julia Klöckner definiert. Bricht die Nahrungskette jetzt ein?

Wer dieser Tage mit Landwirten in ganz Deutschland spricht, hört nur von einem Thema: Erntehelfer/-innen. Was bis vor 3 Wochen noch Normalität ausstrahlte hat aufgrund der aktuellen Reisebstimmungen innerhalb der EU eine ganz andere Richtung angenommen. Überall fehlen die so wichtigen Erntehelfer, um die Ernte einzufahren. Dies führt zu hohen Verlusten. „Gerade beim Spargel spüren wir bereits den Druck“ sagt uns ein sichtlich betroffener und nachdenklicher Landwirt, der anonym bleiben möchte. Er hat bereits vor Ort mit der Gastronomie und Hotellerie Kontakt aufgenommen um die von Frau Klöckner initiierte Idee der Zusammenarbeit mit Gastronomie, Hotellerie zu erfüllen. Die Begeisterung für seine Idee hält sich auf beiden Seiten in Grenzen. Während der Landwirt nunmehr ungelernte Kräfte ausbilden muss und will ist auf der anderen Seite die Motivation für den Knochenjob überschaubar. Dennoch muss eine Lösung her, um nicht die halbe Ernte zu vernichten und damit zigtausende von Euro und die Lebensgrundlage zu verlieren.

Wie viele Mitarbeiter fehlen?

Bisher wurden ca. 286.000 Mitarbeiter in der deutschen Landwirtschaft eingesetzt. Diese kamen vor allem aus Polen und Rumänien. Und das in dieser großen Anzahl nun Erntehelfer/-innen nach Deutschland kommen ist in der derzeitigen Situation völlig utopisch. Agrarministerin Julia Klöckner schlug zuletzt vor, diese mit Chartermaschinen der Lufthansa einzufliegen. Das wären dann ca. 1500 Sondermaschinen aus Osteuropa. Nach derzeitiger Abstandsregel von 2m zu der Nebenmann- oder Frau absolut undenkbar. Hier müssen also neue und vor allem pragmatische Lösungen her.

Wo ist die Lösung?

„Die Herausforderung können wir nur gemeinsam stemmen“ ist sich Stefan Krämer, Geschäftsführer bei AgroBrain sicher. Hier helfen neue Ansätze und Ideen ganz sicher weiter. Wir müssen Branchen mit Überkapazitäten an Personal und auf der anderen Seite mit Bedarf, also der Landwirtschaft, jetzt zusammenbringen. Hierbei übernimmt das Karriereportal AgroBrain.de diese Funktion. Während suchende Betriebe sich ganz einfach Registrieren können und Ihre Stellenangebote hochladen und somit sehr schnell und einfach Ihren individuellen Bedarf einstellen können finden Bewerber aus anderen Sparten den Weg über AgroBrain.de in die Landwirtschaft. „Du für Deutschland“ heißt eine gemeinsamme Aktion, die gezielt Studenten und Saisonarbeitskräfte anspricht, die derzeit vor der Frage stehen wie die kommende Miete zu bezahlen ist.

Darüber hinaus entsteht durch das gezielte vernetzten mit den Fachmedien des dfv entsteht ein neues, innovatives Netzwerk von verschiedenen Branchen. Hier registrieren sich derzeit motivierte Helfer aus verschiedenen Regionen und Branchen um zum einen aus ideologischen , aber auch aus finanziellen Gründen einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und die eigene Familie zu leisten.Zudem unterstützt der Deutsche Raiffenverband (DRV) und auch die Politik  dieses Projekt  mit Ihren Medien die Gesellschaft über die akute Situation zu Informieren. Zudem unterstützt der Deutsche Raiffenverband (DRV) dieses Projekt gerne um die Bevölkerung über die akute Situation der Landwirte und Mitgliedsgenossenschaften zu Informieren. „Viele unserer Mitgliedsunternehmen suchen händeringend Saisonarbeitskräfte. Die Natur lässt sich nicht verschieben, die Arbeit muss jetzt erledigt werden, damit die Versorgung der Menschen in Deutschland mit frischen und schmackhaften Lebensmitteln gesichert bleibt. Professionell gestaltete webbasierte Plattformen wie zum Beispiel AgroBrain.de  sind wichtige Beiträge, um Angebot und Nachfrage auf dem engen Markt der Saisonarbeitskräfte zusammenzubringen“, sagte DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers. In schwierigen Zeiten sei es nötig, auch neue Lösungswege zu gehen, um existenzbedrohende Engpässe zu verhindern.

AgroBrain sieht die Situation jedenfalls sehr positiv. Hier wurden neue Mitarbeiter eingestellt, die nun aus dem Homeoffice heraus arbeiten, um dann im Supermarkt an der Gemüsetheke das Ergebnis Ihrer Arbeit zu sehen.

Sie suchen Erntehelfer: https://www.agrobrain.de/recruiter/products

Als Erntehelfer registrieren: https://www.agrobrain.de/user/register

Für Rückfragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung: Tel. 00352/26908622

Autor: Stefan Krämer

Vom Geld über die Idee zum Projekt – Grüne Runde in Bonn diskutierte über die Förderung der Agrarforschung

Die Agrarforschung ist wichtig. In Deutschland jedenfalls genießt sie einen hohen Stellenwert. Immerhin verfügt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) über den viertgrößten Forschungshaushalt mit insgesamt rund 900 Millionen Euro allein für das Jahr 2019. Und dabei fließen nicht nur Gelder in Forschungsinstitute, sondern auch in die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), genauer gesagt in die Arbeit der BLE als Projektträgerin. Welche Funktion übernimmt die BLE in der Agrarforschung? Antwort hierauf gab Klaus Budde, Leiter der BLE-Gruppe Forschung und Innovation, bei der Grünen Runde der VDAJ-Landesgruppe Bonn und des VDL-Landesverbandes NRW Anfang März in Bonn.

 

„Wir als BLE betreiben keine Agrarforschung, sondern wir sind Projektträger und begleiten die Antragsteller von Forschungsvorhaben, und zwar im Auftrag des BMEL“, so Budde. Der Projektträger: das sind über 180 Beschäftigte in der BLE, die die Forschungsvorhaben von der ersten Beratung der Förderinteressenten bis hin zur administrativen Bearbeitung und fachlichen Begleitung in allen Projektphasen im Blick haben. „Ziel ist ganz klar die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen Landwirtschaft“, so Budde. Schwerpunktthemen der Agrarforschung sind derzeit die Digitalisierung und die Nutztierstrategie.

Die Grüne Runde in Bonn diskutierte Anfang März mit Klaus Budde (mit Broschüre) von der BLE über die Förderung von Forschungsvorhaben in der Landwirtschaft (Foto: Privat)

 

Und wie laufen die Förderverfahren ab? Sie sind meist zweistufig, umfassen eine Skizzen- und Antragsphase. Interessierte reichen zu einer laufenden Bekanntmachung eine Projektskizze ein, die maximal zehn bis 15 Seiten umfassen sollte. Wird diese als förderwürdig eingestuft, kann ein formaler Antrag gestellt werden. „Die Skizzen werden von uns bewertet. Hierbei werden in der Regel auch Experten beteiligt. Wir erstellen dann die Liste für das Ranking und das BMEL entscheidet, welches Projekt gefördert wird“, erläuterte Budde. Was zunehmend an Bedeutung gewinne, sei am Projektende der Wissenstransfer in die Praxis. Dies geschehe beispielsweise durch Veröffentlichungen im Internet, Presseinformationen, begleitende Fachbroschüren und Fachveranstaltungen.

 

Meist handelt es sich bei den Antragsstellern um Forschungsverbünde mit interdisziplinären Ansätzen, aber auch natürliche und juristische Personen oder Unternehmen werden gefördert. Bei Universitäten kann die finanzielle Förderung für ein Projekt bis zu 100 Prozent sein. Bei kleineren Unternehmen werden bis zu 70 Prozent der Projektkosten gefördert. Zurzeit laufen rund 1.300 Forschungsvorhaben. Von den eingereichten Skizzen bleiben am Ende aber nur 30 Prozent übrig, so Budde. Ob gefördert werde oder nicht, sei abhängig von der Güte der eingereichten Skizze und wie viel Geld zur Verfügung stehe. In jedem Fall hat er einen wichtigen Tipp für die Antragsteller: „Vorher sollte man uns einfach ansprechen, denn eine gute Zusammenarbeit ist uns wichtig.“

 

Autorin: Elisabeth Legge

ABSAGE: Landesmitgliederversammlung VDL-LV Baden-Württemberg

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir entschieden haben die Landesmitgliederversammlung des VDL-LV Baden-Württemberg am 29. April 2020 aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes zu verschieben.

Der neue Termin wird sobald wie möglich bekannt gegeben.

Beste Grüße
Ihr Vorstand des VDL-LV Baden-Württemberg

Coronavirus: Was gilt arbeitsrechtlich?

Inzwischen hat das neuartige Coronavirus und die von ihm ausgelöste Krankheit COVID-19 Deutschland erreicht. Eine weitere Verbreitung ist wahrscheinlich. Wie wirkt sich diese Situation auf das Arbeitsverhältnis aus? VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch erklärt, was arbeitsrechtlich gilt.

Wenn Arbeitnehmer an COVID-19 erkranken, gelten die Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Das heißt: Jemand, der erkrankt ist, muss wie bei jeder anderen Erkrankung auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Dürfen Arbeitnehmer aus Angst vor einer Ansteckung zuhause bleiben? „Die Angst, sich anzustecken, ist verständlich“, erklärt VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch. „Trotzdem ist es arbeitsrechtlich so, dass der Arbeitnehmer das allgemeine Lebensrisiko trägt, beispielsweise auf der Fahrt zum Arbeitsplatz, zu einem Termin oder durch Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen, einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt zu sein.“ Aus bloßer Angst vor einer Ansteckung dürfen Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung nicht verweigern, so der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Der Arbeitnehmer bleibt so lange zur Arbeitsleistung verpflichtet, bis die deutschen Gesundheitsbehörden offiziell etwas anderes anordnen.“

Für den Fall, dass Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten dürfen, gilt Kronisch zufolge: „Gerade jetzt dürfen sie ihre Arbeitsleistung nach Absprache vom Homeoffice aus erbringen.“ Arbeitgeber sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht dafür Sorge zu tragen, mögliche Ansteckungen der übrigen Belegschaft zu verhindern, beispielsweise durch Hygienemaßnahmen.

Werden behördenseitig Quarantänemaßnahmen angeordnet, was nach dem Infektionsschutzgesetz möglich ist, müssen Arbeitgeber ebenso wie bei einer Erkrankung für die Dauer von sechs Wochen das Gehalt zahlen. Gerhard Kronisch ergänzt: „Wobei der Arbeitgeber die ausgezahlten Beträge von der zuständigen Behörde auf Antrag erstattet bekommt.“ Ab der siebten Woche müssen die Arbeitnehmer selbst eine sogenannte Verdienstausfallentschädigung beantragen, die auf die Höhe des Krankengeldes beschränkt ist.

Sofern Kinder von Arbeitnehmern erkrankt sind, gelten die allgemeinen Regelungen. Anders sieht es aus, wenn aufgrund einer Schließung der Kita, der Schule oder des Kinderhorts die Betreuung des Kindes nicht gesichert ist, ohne dass ein Kind tatsächlich krank ist. „In Bezug auf Kinderbetreuung gibt es im Arbeitsrecht auch im Falle einer Epidemie keine Sonderregelung“, gibt VAA-Rechtsexperte Gerhard Kronisch zu bedenken. „Gibt es für den Arbeitnehmer keine andere Möglichkeit, die Betreuung seines Kindes zu gewährleisten, kommt in den Grenzen des § 616 BGB zur Entlohnung bei vorübergehender Verhinderung eine Entgeltfortzahlung in Betracht.“ Allerdings sei diese Vorschrift in vielen Arbeitsverträgen ausgeschlossen.

Die Frage, ob Mitarbeiter trotz des Coronavirus auf Dienstreise geschickt werden können, lässt sich nicht abschließend beantworten. Kronisch dazu: „Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Beinhaltet dies auch Auslandsreisen, besteht kein Recht auf Verweigerung.“ Etwas anderes gelte nur dann, wenn das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung ausgesprochen hat oder es entsprechende Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt. „Arbeitgeber sollten jedoch beachten, dass man hinsichtlich Auslandsreisen in bestimmte Gebiete mit den Mitarbeitern nach Möglichkeit eine einvernehmliche Regelung treffen sollte.“

Für Tagungen, Seminare und Schulungen, wie sie beispielsweise auch vom VAA angeboten werden, haben einzelne Arbeitgeber derzeit ein Teilnahmeverbot verhängt. Hier ist die weitere Entwicklung abzuwarten, insbesondere ob es behördenseitige Anordnungen gibt.

Quelle: VAA – Führungskräfte Chemie (ULA-Mitgliedsverband)

https://www.ula.de/coronavirus-was-gilt-arbeitsrechtlich/

https://www.vaa.de/rechtsberatung/urteile-recht-aktuell/artikel/news/coronavirus-was-gilt-arbeitsrechtlich/

ABSAGE: Nächster bayerischer VDL-Stammtisch am 16. März in München

Hinweis

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zu unserem Bedauern möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir entschieden haben den Stammtisch am 16. März 2020 im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes abzusagen.

Wir werden den Stammtisch zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser nächster VDL-Stammtisch findet am Montag den 16. März 2020 ab 19.00 Uhr im Wirtshaus „Der Pschorr“, Viktualienmarkt 15 in München statt. Gemäß Beschlusslage starten wir mit einem kleinen Impulsreferat und Diskussion, bevor es dann zum gemütlichen Teil des Abends übergeht.

Wir hoffen auf eine rege Teilnahme und freuen uns schon jetzt, Sie alle im Pschorr begrüßen zu dürfen.

 

Herzliche Grüße

Wolfgang Filter

Sebastian Eichelsbacher