Die „Auswirkungen des novellierten Düngerechts auf die Zukunft der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm“ war das zentrale Thema der diesjährigen VDL-Fachtagungen im Rahmen der 69. Landwirtschaftlichen Woche Nordhessen 2017 am 11. Januar 2017 in der Stadthalle Baunatal bei Kassel und der 61. Landwirtschaftlichen Woche Südhessen am 30. Januar 2017 in der Stadthalle Gernsheim.
Als Referent konnte der VDL Landesverband Hessen e.V. Herrn Dr. Jörg Hüther, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Wiesbaden, gewinnen.
Dr. Hüther zeigte dem höchst interessierten Publikum auf, welche Auswirkungen die Entwürfe zum neuen Düngerecht in Zukunft entfalten könnten. Sein Fazit: Auch wenn die Novelle der Klärschlammverordnung eine landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm, insbesondere für die in Hessen überwiegend anzutreffenden Anlagen mit Einwohnerwerten unter 50.000, zulassen wird, so werden doch die düngerechtlichen Anforderungen diese erschweren. Eine Vorreiterrolle sieht er in der Rückgewinnung des wertgebenden Inhaltsstoffes Phosphor. Das diene dem Ressourcenschutz und hilft, die Imageprobleme des Klärschlamms zu lösen. Im Rahmen der hessischen Nachhaltigkeitsstrategie wird derzeit ein Projekt zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm durchgeführt, wobei die Notwendigkeit, ein Produkt mit einem hohen Gehalt an pflanzenverfügbaren Phosphor zu erzeugen, im Vordergrund steht.
Die abschließenden, angeregten Diskussionen unter der Leitung von Katja Bongardt, Geschäftsführerin des VDL Landesverbandes Hessen e.V., bei der Tagung in Baunatal und Markus W. Ebel-Waldmann, Landesvorsitzender VDL Landesverbandes Hessen e.V., bei der Tagung in Gernsheim rundeten die VDL-Fachtagungen zu diesem hochaktuellen Thema ab. Nicht zu allen Details konnte Dr. Hüther eine abschließende Antwort geben, denn die Novellen von Düngegesetz und Düngeverordnung befanden sich zum Zeitpunkt der Veranstaltungen noch in der politischen Abstimmung. Doch eines ist sicher: Die Zeit drängt, die Düngegesetzgebung zu reformieren. Denn wegen ungenügender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie wurde gegen Deutschland im Oktober 2016 Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Damit die Novelle noch in diesem Jahr in Kraft treten kann, muss sich bis Ende März der Deutsche Bundesrat abschließend mit ihr befassen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann erst nach den Wahlen im Herbst der neu gewählte Bundestag die Verordnung verabschieden.