Der VDL Landesverband Niedersachsen fordert die niedersächsische Landesregierung auf, die Landwirtschaftskammer als wichtigste Fachinstitution des niedersächsischen Agrarsektors ausdrücklich anzuerkennen. Im Rahmen der Novellierung des Landwirtschaftskammergesetzes (LwKG) solle der Aufgabenkatalog wie bisher konkret festgeschrieben und die Existenzgrundlage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen langfristig gesichert werden. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die der Berufsverband im Rahmen der Anhörung der Verbände für den NBB – Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion erarbeitet hat.
Der VDL Niedersachsen hebt die große Bedeutung der Landwirtschaftskammer für die fachliche Kompetenz und die wirtschaftliche Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe hervor. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage sei der Bedarf an Beratung und Fachinformationen anhaltend hoch. Obwohl die Zahl der Betriebe zurückgehe, steige mit zunehmendem Ausbildungsniveau der Landwirte auch der Anspruch an die Fach- und Methodenkompetenz der Beratung. Ein Rückzug aus der Fachberatung und der Weiterbildung infolge der Novellierung des LwKG würde die Wirtschaftsleistung des niedersächsischen Agrarsektors schwächen. Das hätte auch negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit und den Schutz der natürlichen Ressourcen.
Vor diesem Hintergrund fordert der VDL Niedersachsen den Gesetzgeber auf, die Zuständigkeiten der Landwirtschaftskammer auch im novellierten Gesetz klar und eindeutig zu benennen. Nur so könne für alle Seiten Planungs- und Rechtssicherheit gewährleistet werden. Es sei nicht akzeptabel, dass zentrale Aufgaben nicht mehr ausdrücklich im LwKG benannt werden. Dazu gehören unter anderem die Aus- und Weiterbildung in den Grünen Berufen und die Betreuung der Forsten im Privatbesitz. Insbesondere müsse der Gesetzgeber klarstellen, welche Aufgaben im Wirkungskreis der Landwirtschaftskammer im „besonderem Interesse des Landes“ liegen und diese angemessen fördern.
Grundsätzlich schätzt der VDL Niedersachsen die vom Gesetzgeber geforderte Umstrukturierung als wichtige Investition in die Zukunft der Landwirtschaftskammer ein. Eigene Wirtschaftspläne für originäre Aufgaben der Landwirtschaftskammer und hoheitliche Angelegenheiten seien geeignet, Transparenz und eine effektive Mittelverwendung zu gewährleisten. Der Prozess der Umstrukturierung dürfe aber nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen und müsse vom Land positiv begleitet werden. Für Niedersachsen gebe es keine Alternative zur Landwirtschaftskammer; eine Etablierung von Landesbehörden nach süddeutschem Vorbild könne nicht ernsthaft im Sinne der niedersächsischen Landwirtschaft sein.
Der vollständige Text der für den NBB erstellten Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.
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