13. Oktober 2011
Die Förderung richtet sich gemäß dem Stiftungszweck der HEINRICH- STOCKMEYER- STIFTUNG auf wissenschaftliche Disziplinen, die der Lebensmittelforschung, der Lebensmittelsicherheit und dem Verbraucherschutz dienen.
Der Antrag auf Förderung soll einen Umfang von 15 Seiten nciht überschreiten und neben Angaben zur Person (gegebenenfalls mit Referenzen), der jetzigen wissenschaftlichen Tätigkeit, zur Hochschule bzw. Forschungseinrichtung eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie einen Karriere- und Forschungsplan für die nächsten 3 Jahre, aus dem die Bedeutung des Stipendiums für die weitere wissenschaftliche Entwicklung des Antragstellers/ der Antragstellerin und die Motivation für das gewählte Forschugsgebiet hervorgehen, enthalten. Falls bereits Publikationen vorliegen, sollte eine Publikationsliste beigefügt werden.
Die Stiftung erwartet ihrerseits im Falle der Zuerkennung, dass das Stipendium dem Verwendungszweck entsprechend eingesetzt wird und Forschungsberichte (Zwischen- bzw. Abschlussberichte) sowie zeitnahe Fachpublikationen über die Projektergebnisse erstellt werden.
Über die Zuerkennung der Stipendien entscheidet das Kuratorium der HEINRICH- STOCKMEYER- STIFTUNG; sie erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
Ihre Berwerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 14. Januar 2012 in dreifacher Ausführung an eine der nachfolgenden Adressen.
Heinrich- Stockmeyer- Stiftung
Parkstraße 44- 46
D- 49214 Bad Rothenfelde
Tel.: 0049 (0)5424/299-150
Fax: 0049 (0)5424/2099-111
E-Mail: info@heinrich-stockmeyer-stiftung.de
Homepage: www.heinrich-stockmeyer-stiftung.de
c/o Institut für Stiftungsberatung
Projektbetreuung der
Heinrich- Stockmeyer- Stiftung
Frau Magret Riewenherm
Bleichestraße 305
D-33415 Verl
Tel.: 0049 (0)5246/92510-11
Fax: 0049 (0)5246/92510-10
E-Mail: riewenherm@stiftungsberatung.de
Drei Stipendien für Nachwuchswissenschaftler/innen
Die HEINRICH- STOCKMEYER- STIFTUNG beabsichtigt, Forschungsarbeiten in lebensmittelrelevanten Bereichen zu initiieren und junge Nachwuchswissenschaftler/- innen (Doktoranden/ Diplomanden) zu unterstützen.
Die Förderung richtet sich gemäß dem Stiftungszweck der HEINRICH- STOCKMEYER- STIFTUNG auf wissenschaftliche Disziplinen, die der Lebensmittelforschung, der Lebensmittelsicherheit und dem Verbraucherschutz dienen.
Der Antrag auf Förderung soll einen Umfang von 15 Seiten nciht überschreiten und neben Angaben zur Person (gegebenenfalls mit Referenzen), der jetzigen wissenschaftlichen Tätigkeit, zur Hochschule bzw. Forschungseinrichtung eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie einen Karriere- und Forschungsplan für die nächsten 3 Jahre, aus dem die Bedeutung des Stipendiums für die weitere wissenschaftliche Entwicklung des Antragstellers/ der Antragstellerin und die Motivation für das gewählte Forschugsgebiet hervorgehen, enthalten. Falls bereits Publikationen vorliegen, sollte eine Publikationsliste beigefügt werden.
Die Stiftung erwartet ihrerseits im Falle der Zuerkennung, dass das Stipendium dem Verwendungszweck entsprechend eingesetzt wird und Forschungsberichte (Zwischen- bzw. Abschlussberichte) sowie zeitnahe Fachpublikationen über die Projektergebnisse erstellt werden.
Über die Zuerkennung der Stipendien entscheidet das Kuratorium der HEINRICH- STOCKMEYER- STIFTUNG; sie erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
Ihre Berwerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 14. Januar 2012 in dreifacher Ausführung an eine der nachfolgenden Adressen.
Heinrich- Stockmeyer- Stiftung
Parkstraße 44- 46
D- 49214 Bad Rothenfelde
Tel.: 0049 (0)5424/299-150
Fax: 0049 (0)5424/2099-111
E-Mail: info@heinrich-stockmeyer-stiftung.de
Homepage: www.heinrich-stockmeyer-stiftung.de
c/o Institut für Stiftungsberatung
Projektbetreuung der
Heinrich- Stockmeyer- Stiftung
Frau Magret Riewenherm
Bleichestraße 305
D-33415 Verl
Tel.: 0049 (0)5246/92510-11
Fax: 0049 (0)5246/92510-10
E-Mail: riewenherm@stiftungsberatung.de




