Suche starten
Übersicht Impressum Kontakt
08.05.2006
VDL-Papier zur Zukunft des Agrarreferendariats vorgestellt

Die Ergebnisse seiner Überlegungen zur Zukunft des Agrarreferendariats hat der VDL-Hessen bei der Mitgliederversammlung 2006 am 02. Mai 2006 in Gießen vorgestellt.

Unter dem Hintergrund, dass das Hessische Ministerium für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und Verbraucherschutz im Januar 2006 die Einstellung des Vorbereitungsdienstes für den höheren und gehobenen Dienst in der Agrarverwaltung verkündete, worüber Minister Dietzel den VDL Landesverband Hessen u.a. bei dessen Parlamentarischen Abend 2006 unterrichtete, hatte der Vorstand des VDL Hessen eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Zukunft des Agrarreferendariats befassen sollte (vgll. VDL Journal 2/2006).

Die Ergebnisse stellte die Arbeitsgruppe bei der Mitgliederversammlung 2006 am 02. Mai 2006 in Gießen vor und zur Diskussion:

Gründe, die gegen eine Fortsetzung in der bisherigen Form sprechen:

  • Die Bewerberzahl ist in den letzten Jahren drastisch gesunken, u.a. aufgrund fehlender Einstellungsperspektiven (1990: 150 Bewerbungen auf 12 Stellen; zuletzt: 6 Bewerbungen auf 4 Stellen)
  • Aufgrund der geringen Bewerberzahlen besteht keine echte Auswahlmöglichkeit mehr (Qualität der Bewerbungen wird schlechter)
  • Aufgrund der sich aus der Aufspaltung der Agrarverwaltung ergebenen unterschiedlichen Organisationsstrukturen (Ministerium, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Regierungspräsidien, Landräte) sind die Schnittmengen zu einer gemeinsamen Ausbildung zu gering geworden
  • Es bestehen in den nächsten Jahren nur sehr geringe Einstellungsmöglichkeiten für höhere Dienste und sehr geringe für gehobene Dienste
  • Fehlende Harmonisierung der Zugangsvoraussetzungen zum Agrarreferendariat und der Prüfungs- und Praktikantenordnung im Studiengang Agrarwissenschaften
  • Zunehmend sich verschlechterndes Image des Agrarreferendariats, nicht des Berufsfeldes „Agrarverwaltung“, aufgrund der Eingangs genannten Gründe, erfordern neue Vorgehensweisen


Eine Bedarfsanalyse der Arbeitsgruppe hat ergeben, dass in den nächsten Jahren

  • bei den Regierungspräsidien und Kreisverwaltungen mit keinen Neueinstellungen von Agrarwissenschaftlern zu rechnen ist. Stattdessen sollen Stellenstreichungen und Querbesetzungen erfolgen. Die Konkurrenz anderer Fachrichtungen (z.B. Jura) nimmt hier verstärkt zu. Der weitaus größte Teil der Beschäftigten ist über 50;
  • beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) es vereinzelt Einstellungen gibt und geben wird, bei denen jedoch bereits jetzt das Referendariat keine Voraussetzung mehr ist (insbesondere in der Beratung);
  • beim Ministerium in den nächsten 10 Jahren mit einer Einstellung alle zwei Jahre gerechnet werden kann; der Trend geht zu Beamten ohne 2. Staatsexamen; die Konkurrenzsituation, v.a. zu Juristen nimmt weiter zu; die Schwerpunkte der Tätigkeit hier sind in der Rechtsetzung und Politikberatung.

Seitens potentieller Bewerber bestätigte es sich, dass derzeit die Zahl derer, die das Agrarreferendariat zumindest noch als wertvolle Zusatzqualifikation sehen, verschwindend gering ist und die „Jahrgangsbesten“ zur Zeit in die Privatwirtschaft abwandern, v.a. wenn das Referendariat vorausgesetzt wird.

Als Konsequenzen hieraus wurde diskutiert, dass

  • ein Agrarreferendariat in der bisherigen Form nicht realisierbar ist;
  • die Bedarfssituation und die differenzierten Anforderungsprofile eine Personalbevorratung in Form regelmäßiger Ausbildungsgänge nicht mehr zu lassen;
  • künftige Qualifizierungsmaßnahmen auf die spezifischen Anforderungsprofile auszurichten sind.


Empfehlungen:

  • Die erforderliche Basisqualifikation ist durch ein agrarwissenschaftliches Studium gewährleistet, sofern bei der Auswahl der Studienschwerpunkte (Module) eine entsprechende Ausrichtung auf die Agrarverwaltung erfolgt. In weiterführenden Gesprächen zwischen VDL und den betroffenen Hochschulen sollen diese – auf die Agrarverwaltung ausgerichteten – Module konkretisiert und ggf. ergänzt werden, z.B. um Rechtsmodule (Verwaltungsrecht, Lebensmittelrecht, Fachrecht, EU-Recht usw.) und um Sozial- und Methodenkompetenzmodule.
  • Die erforderliche Zusatzqualifikationen (z.B. Lehrbefähigung) sind bei den Bewerbern entweder bereits vorhanden (z.B. Referendariat in einem anderen Bundesland) oder werden in Kooperation mit anderen, z.B. Studienseminar für Lehramt an beruflichen Schulen) oder durch berufsbegleitende Maßnahmen (training on the job, verwaltungsinterne Weiterbildung) erworben.

Die Empfehlungen zeigen eine Möglichkeit auf, wie die nach wie vor unverzichtbare Fachlichkeit bei der Stellenbesetzung auch künftig gewährleistet ist. Durch eine engere Verzahnung zwischen den Anforderungen der Agrarverwaltung und der Hochschule kommen auch Synergieeffekte zum Tragen:

  • Kernkompetenzen aus dem Referendariat werden bei entsprechender Schwerpunktsetzung bereits ins Studium verlagert; die Agrarwissenschaftlicher mit einschlägiger Modulwahl sollten sodann bevorzugt, auch vor Juristen, bei Einstellungen berücksichtigt werden; die neuen Module, v.a. Rechtsmodule, sind auch für eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft wertvolle Zusatzqualifikationen
  • für die Hochschule besteht die Möglichkeit einer weiteren Profilsetzung (z.B. neuer Masterstudiengang), was die Nachfrage weiter erhöhen dürfte
  • für das Land Hessen wird die Grundgesamtheit seitens der zur Auswahl stehenden Bewerber wieder erhöht; eine Selektion unter den Besten ist wieder möglich.

In einer ausführlichen, teils kontroversen, aber sehr sachlichen Diskussion verständigten sich die Mitgliederversammlung darauf, dass die Möglichkeit einer bundesweiten Lösung bzw. Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Bundesländern geprüft werden, aber auch diesbezügliche Gespräche, v.a. mit der Justus-Liebig-Universität Gießen, geführt werden sollen. Ebenso ist vorgesehen, die Ergebnisse mit Minister Dietzel bei einem „Runden-Tisch-Gespräch“ des VDL zu erörtern.