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08.02.2010
Die Ampel-Strategie in der Praxis

Der Tiefkühlprodukthersteller FRoSTA (Bremerhaven) ist in die Offensive gegangen und hat im Sommer 2009 ausgewählte Produkte mit der „Ampel“ als Nährwertkennzeichnung versehen. Hintergründe erläutert Torsten Matthias (Hamburg).

Torsten Matthias,
Marketingleiter bei Frosta GmbH, Hamburg           

Seit August 2009 ist die farbige Nährwert-Ampel auf den Verpackungsvorderseiten der vier Tiefkühlprodukte „Bami Goreng“, „Hähnchen Geschnetzeltes“, „WOK Mango-Curry“ und „Wildlachs in Butter-Blätterteig“ unserer Marke FRoSTA aufgedruckt.

Was Verbraucher wünschen
Mit diesem freiwilligen Schritt möchten wir den Wünschen der Verbraucher nach einer einfacheren Kennzeichnung des Gehalts an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz in Gramm pro 100 Gramm entsprechen. Denn Umfragen von Foodwatch und die Erfahrung der Verbraucherzentralen zeigen, dass sich die Verbraucher die Ampelkennzeichnung wünschen. Diesem Wunsch kommen wir als Hersteller gern entgegen, damit sich interessierte Verbraucher einen sehr schnellen Überblick im Supermarktregal verschaffen können, ohne erst umfangreiche Berechnungen anzustellen.

Verzicht auf Zusatzstoffe
Bereits im Jahr 2003 haben wir gezeigt, dass wir die Wünsche der Verbraucher ernst nehmen. Denn seitdem verzichten wir bei unserer Marke FRoSTA konsequent auf den Zusatz von Geschmacksverstärkern, Aromen, Farbstoffen, Emulgatoren, Stabilisatoren, chemisch modifizierten Stärken und gehärteten Fetten. Außerdem deklarieren wir alle Zutaten zu 100 Prozent auf der Verpackung. Mit diesem für Fertiggerichte einmaligen Ansatz haben wir gute Erfahrungen gemacht und unsere Marktführerschaft kontinuierlich ausgebaut, denn die Verbraucher schätzen Offenheit und Transparenz.

Kein Einfluss auf den Warenabsatz
Ein abschließendes Urteil zur Bewertung der Ampel-Kennzeichnung können wir aufgrund der vergleichsweise kurzen Präsenz im Markt leider noch nicht fällen. Einen Einfluss dieser Nährwertkennzeichnung auf den Warenabsatz konnten wir bei unseren vier Produkten nicht feststellen - auch nicht beim Produkt „Wildlachs in Butter-Blätterteig“, das eine rote Ampelfarbe bei den gesättigten Fettsäuren aufweist. Das zeigt unserer Meinung nach, dass die Ampelfarben von den Verbrauchern als sinnvolle Information empfunden werden und keine Einteilung in „gesunde“ und „ungesunde“ Lebensmittel darstellen. Verbesserungsbedarf sehen wir bei einer Lebensmittelkennzeichnung noch beim Thema Zusatzstoffe, die von den Verbrauchern zunehmend kritischer beurteilt werden.  So würde beispielsweise ein naturtrüber Bio-Apfelsaft bei der Ampel-Kennzeichnung „schlechter“ bewertet als eine Limonade mit Farbstoffen, Süßstoffen und Aroma. Wir sehen deshalb Bedarf, auch das Thema Zusatzstoffe in eine Bewertung einzubeziehen.

Warten auf EU-Entscheidung
Auf den Verpackungen dieser vier Produkte werden wir die Ampel-Kennzeichnung belassen, bis auf europäischer Ebene eine einheitliche juristische Regelung zur Nährwertkennzeichnung für Lebensmittel festgelegt worden ist. Danach werden wir über das weitere Vorgehen entscheiden, denn für eine Vergleichbarkeit aller Produkte, die die Interessen der Verbraucher in den Vordergrund stellt, brauchen wir eine gesetzlich verpflichtende Regelung für alle Hersteller. Ein Alleingang mit der Ampel-Kennzeichnung von uns würde für die Verbraucher langfristig keinen Sinn ergeben.

Torsten Matthias