08.02.2010
Wissenschaft: Kennzeichnung eine politische Entscheidung
Die politisch gewollte Ausweitung der Nährwertkennzeichnung ist aus ernährungswissenschaftlicher Sicht fraglich, wie Prof. Dr. Peter Stehle (Bonn) im folgenden Beitrag begründet.
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Prof. Dr. Peter Stehle,
IEL-Ernährungsphysiologie, Universität Bonn
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Der prozentuale Anteil an Übergewichtigen bzw. Adipösen steigt in den entwickelten Industrieländern in allen Altersgruppen in den letzten Jahren stetig an. Da ein dauerhaft zu hohes Körpergewicht, bedingt durch die Einlagerung von Fett, mit einem deutlich steigenden Risiko für chronisch degenerative Krankheiten einhergeht, wird gegenwärtig eine intensive Diskussion über mögliche Gegenmaßnahmen geführt. Vor allem die Politik hat das Thema „Ernährung und Gesundheit“ ganz oben auf die Agenda gesetzt und die „Beteiligten“ (Wirtschaft, Wissenschaft, Verbände, Verbraucher) aufgefordert, politisch umsetzbare Strategien zur Lösung der Problematik zu entwickeln. Eine Erweiterung der produktbezogenen Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln wird häufig als eine unabdingbare Maßnahme angesehen. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bessere und leicht verständliche Informationen über den Energie- und Nährstoffgehalt geliefert werden. Entsprechend den Vorstellungen des BMELV soll es dadurch möglich sein, die Lebensmittelauswahl im Sinne (Zitat) „einer gesund erhaltenden und ausgewogenen Ernährung vor dem Hintergrund der Übergewichtsproblematik“ zu treffen.
Wie nachfolgend beschrieben ist die geplante Ausweitung der Nährwertkennzeichnung aus ernährungswissenschaftlicher Sicht jedoch mit einigen Fragezeichen versehen.
1. Objektive ernährungsphysiologische Bewertung einzelner Lebensmittel ist problematisch
Die isolierte Betrachtung eines einzelnen Lebensmittels ist wissenschaftlich nicht begründet. Wissenschaftlich fundierte Verhaltensrichtlinien zur Aufrechterhaltung von Gesundheit und Wohlbefinden beziehen sich auf die Ernährung insgesamt, wobei die Vorgaben im Mittel von 7 Tagen erfüllt werden sollen. Nachweislich präventive Wirkungen werden aktuell auf der Ebene von Kostformen (dietary patterns) bzw. Lebensmittelgruppen erforscht. Auf der Ebene der Nährstoffzufuhr (Vermeidung von spezifischen Mangelerscheinungen) ist die jeweilige Quelle bei unserem Angebot an hochwertigen Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln etc. nachrangig. Konsequenterweise ist es schwierig, wenn nicht unmöglich, fundierte „Referenzwerte“ für die Bewertung von einzelnen Lebensmitteln zu definieren. Bisherige Vorgaben (z.B. Festlegung von „Guideline Daily Amounts (GDA)“ durch die Industrie-nahe Confédération des Industries Agroalimentaires, CIAA) sind entsprechend einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für eine objektive Bewertung ungeeignet.
Eine Wertung einzelner Lebensmittel für die Ernährung des Menschen ist methodisch nicht zulässig, da die Produkte als Teil einer individuellen Gesamternährung möglicherweise anders (besser oder schlechter) einzustufen ist als bei isolierter Betrachtung. Dementsprechend verzichten die verantwortlichen Gesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) auf Einzelbewertungen.
2. Übergewicht ist eine Frage der Energiebilanz, nicht eine Frage der Ausgrenzung einzelner Lebensmittel
Die Übergewichtsproblematik kann nicht als das alleinige Kriterium für die ernährungsphysiologische Bewertung von Lebensmitteln herangezogen werden. Ein zu hohes Körpergewicht erklärt sich durch ein länger anhaltendes Ungleichgewicht zwischen Energieverbrauch und Energieaufnahme; eine „Schuld“ für einzelne Lebensmittel kann wissenschaftlich nicht festgestellt werden. Somit ist eine Ausgrenzung bestimmter Lebensmittel nicht zielführend. Die Verbraucher müssen vielmehr darüber aufgeklärt werden, bewusst auf ihr Körpergewicht zu achten und gegebenenfalls mehr Energie zu verbrauchen und/oder weniger Energie aufzunehmen.
3. Eine Bewertung der ernährungsphysiologischen Qualität ist nur vergleichend auf der Ebene von Lebensmittelgruppen möglich
Es ist offensichtlich, dass es für den Verbraucher wenig Sinn macht, anstatt einem Öl mit „rotem Punkt“ aufgrund der hohen Energiedichte ein Mineralwasser mit „grünem Punkt“ (energiefrei) auszuwählen. Eine weitergehende Kennzeichnung (z.B. mit Ampelfarben) ist daher aus ernährungswissenschaftlicher Sicht nur vergleichend innerhalb einer Lebensmittelgruppe möglich. Für diesen Ansatz ist es möglich, Bewertungskriterien zu definieren; beim Beispiel Öl kann dies durch die Vorgaben einer gewünschten Fettsäurenzusammensetzung erfolgen. Wird eine vergleichende Betrachtung der ernährungsphysiologischen Qualität innerhalb einer Produktkategorie durchgeführt, ist die Auswahl der Bezugsgröße (z.B. 100g oder Portionsgröße) weniger problematisch. Zudem kann der präventive Wert dieser Lebensmittel hinsichtlich verschiedener chronischer Krankheiten berücksichtigt werden.
Mit diesem Hintergrund hat die DGE bereits vor einigen Jahren das Modell „Dreidimensionale Lebensmittelpyramide“ entwickelt. Gängige Lebensmittel werden in vier Kategorien eingeteilt; für jede Kategorie werden gruppenspezifische Kriterien (Energiegehalt, Nährstoffzusammensetzung, präventive Wirkungen, küchentechnische Verwendung etc.) festgelegt. Lebensmittel, die aus der Gruppe weniger häufig verzehrt werden sollen, besetzen die Spitze der Pyramidenseite („roter“ Bereich); diejenigen, auf die bevorzugt zurückgegriffen werden soll, befinden sich auf der breiten Basis der Pyramidenseite („grüner“ Bereich). Sowohl Multiplikatoren wie z.B. Einrichtungen der Ernährungsberatung als auch die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst setzen dieses grafische Hilfsmittel bereits erfolgreich ein. Es ist durchaus vorstellbar, diese Informationen an prominenter Stelle der entsprechenden Verkaufsregale im Handel anzubringen und dem Käufer vor Ort bei der Auswahl zu helfen.
Neben der gängigen Einstufung in Produktkategorien (tierische Erzeugnisse, pflanzliche Erzeugnisse, Öle/Fette, Getränke) ist es durchaus möglich besondere Kategorien für zusammengesetzte Lebensmittel bzw. Menükomponenten (z. B. Fertiggerichte) zu definieren und eine entsprechende Bewertung vorzunehmen.
4. Betroffene Zielgruppen werden durch Nährwertkennzeichnung möglicherweise nicht erreicht
Eine wissenschaftlich fundierte, auf Produktgruppen bezogene vergleichende Lebensmittelkennzeichnung kann generell dazu beitragen, Informationen zu transportieren und die „bessere“ Auswahl zu treffen. Die Zielgruppe der interessierten und aufgeklärten Verbraucher ist auf diesem Wege wie bisher sicherlich erreichbar. Zu den Zielgruppen, deren Ernährungsverhalten stark verbesserungsbedürftig ist, gehören jedoch gerade bildungsferne und einkommensschwache Bevölkerungsgruppen. Diese Gruppen mit kognitiven Elementen wie einer erweiterten Nährwertkennzeichnung zu erreichen, ist bekanntermaßen schwer möglich. Möglicherweise ist es hilfreicher, diese Zielgruppe über Maßnahmen der Verhältnisprävention „indirekt“ zu erreichen. Das Einhalten von vorgegebenen Standards für die Verpflegung in Kindergärten, Schulen, Betriebskantinen, Alterspflegeeinrichtungen und Krankenhäusern demonstrieren auf praktische Weise ein ausgewogenes Ernährungsverhalten; dies erhöht die Chance, dieses Verhalten auch auf individueller Basis zu Hause zu übernehmen.
Prof. Dr. Peter Stehle