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08.02.2010
Vorsicht vor falschen Signalen

Die Chronologie der Nährwertkennzeichnung und Lösungen aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft werden von Dr. Andrea Moritz (Bonn) im folgenden Beitrag aufgezeigt.

Dr. Andrea Moritz, Wissenschaftliche Leitung,
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Seit 1990 schreibt die Europäische Nährwertkennzeichnungsrichtlinie, umgesetzt durch die deutsche Nährwertkennzeichnungs-Verordnung, europaweit einheitliche Vorgaben über Art und Weise der Nährwertangaben auf einer Lebensmittelverpackung vor. In einer Tabelle werden entweder nur die Energie liefernden Hauptnährstoffe Eiweiß, Fett und Kohlenhydrate sowie die Angabe zum Brennwert bezogen auf 100 Gramm oder Milliliter (Big 4) ausgewiesen oder acht vorgegebene Nährstoffe (Big 8) sowie weitere beworbene Nährstoffe. Die umfangreichere Variante der „Big 8“ schreibt außer den Hauptnährstoffen und Energie die Angaben zu gesättigten Fettsäuren, Zucker, Ballaststoffen und Natrium vor.
Bisher besteht keine generelle Verpflichtung zur Nährwertkennzeichnung. Nur bei Verwendung nährwertbezogener Angaben wie etwas „fettarm“, „zuckerfrei“ oder „reich an Vitamin C“ oder bei diätetischen Lebensmitteln muss die Nährwertkennzeichnung erfolgen.
Neue Lebensmittel-Informationsverordnung
Derzeit wird in Brüssel eine Neuordnung des Rechts der Lebensmittel- und Nährwert-Kennzeichnung beraten. Eine wesentliche Neuerung: In Zukunft wird es eine europaweit einheitliche Verpflichtung zur Nährwertkennzeichnung geben. Ausnahmen sollen für bestimmte Lebensmittel vorgesehenen werden, so für unverarbeitete Lebensmittel oder Mineralwasser. Interessant an dieser Entwicklung ist, dass der Gesetzgeber im Grunde eine vorhandene Entwicklung im Markt nachvollzieht. Die Lebensmittelwirtschaft hatte bereits lange zuvor das Informationsbedürfnis der Verbraucher ernst genommen. Heute finden sich freiwillige Nährwertangaben auf der deutlichen Mehrzahl der Lebensmittel. Bereits 2007 zeigte eine GfK-Studie, dass zwei Drittel aller verpackten Lebensmittel eine Nährwertkennzeichnung tragen. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung ist dies heute schätzungsweise bei mehr als 80 Prozent der Fall.
 
Großes Engagement
Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft haben sich im Rahmen der Initiative „Ausgezeichnet informiert“ seit dem Jahr 2007 für eine GDA-Kennzeichnung stark gemacht und ein zusätzliches Modell für Nährwertangaben verwirklicht (www.naehrwertkompass.de). GDA steht für "Guideline Daily Amounts", auf deutsch "Richtwerte für die Tageszufuhr". Das Nährwertkennzeichnungsmodell „GDA“ gibt in einer bildhaften Darstellung die Angaben für  Energie, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren und Natrium in einer Portion und darüber hinaus den prozentualen Anteil dieser Portion an den Werten für die Tageszufuhr. Als Basis dienen empfohlene Durchschnittswerte für die tägliche Zufuhr an Energie (2.000 Kalorien) und für die Nährstoffe Fett, Zucker oder Natrium. Die GDA-Kennzeichnung ist immer eine ergänzende Information! In einer Tabelle erfolgt die Nährwertangabe bezogen auf 100g/ml, im GDA-Modell zusätzlich eine Orientierung für den Nährstoffgehalt in Bezug auf die Portion und Tagesempfehlung.
 
In den zwei Jahren seit Vorlage des Kommissionsvorschlags im Januar 2008 wurde intensiv darüber beraten, wie die neue Nährwertkennzeichnung aussehen soll. Soll es bei den bekannten Nährwerttabellen bleiben? Sollen stattdessen oder zusätzlich weitere Nährwertinformationen verpflichtend oder freiwillig möglich werden? Inzwischen hat sich eine deutliche Tendenz ergeben, nach der die Nährwertkennzeichnung zwar Verpflichtung werden soll, allerdings beschränkt auf die Angaben im Rahmen der Nährwerttabelle. Die große Mehrheit der klein- und mittelständischen Hersteller soll von den neuen gesetzlichen Verordnungen und dem Aufwand, den sie mit sich bringen, nicht überfordert werden. Auch GDA-Angaben sollen nicht verpflichtend werden, aber als hilfreiche zusätzliche Information möglich bleiben.

Fakten statt Farben
Insbesondere durch Kampagnen der Organisation Foodwatch ist in Deutschland um die „Ampelkennzeichnung“, also die Bewertung der Nährwertgehalte durch die Farben rot, gelb oder grün eine heftige Debatte entbrannt. Mittlerweile haben viele Experten aus Wissenschaft und Politik, unter anderem die Koalition, der Lebensmittelampel eine Absage erteilt. Bereits im Jahr 2007 hat sich der damalige Verbraucherschutzminister Horst Seehofer gegen die Ampel und für eine GDA-Kennzeichnung entschieden. Seine Nachfolgerin, Bundesministerin Aigner, hat diesen Weg fortgesetzt und sich der Empfehlung zu einer sachlich-faktischen Kennzeichnung angeschlossen. Sie setzt sich in Brüssel dafür ein, dass auch die von ihrem Haus vorgeschlagene GDA-Kennzeichnung „1 plus 4“ auch in Zukunft als Option möglich bleibt. Außerdem spricht sich Aigner gegen eine Option für nationale Sonderregelungen aus, die faktisch Hindernisse für den freien Warenverkehr in der Europäischen Union bedeuten.

Argumente gegen Ampel
Dass von einer wertenden Ampelkennzeichnung auf Lebensmitteln Abstand genommen wird, beruht auf überzeugenden Argumenten: Zum einen sprechen sich führende Ernährungsexperten (u. a. Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Max Rubner Institut (MRI)) dagegen aus. Schließlich ist Ernährung komplexer als dass einzelne Lebensmittel mit wissenschaftlich nicht haltbaren Grenzwerten bewertet werden können. Zum anderen belegen Untersuchungen eindrucksvoll, dass die „Ampel“ vom Verbraucher nicht richtig verstanden wird. Große wissenschaftliche Studien zeigen: Die Ampel verwirrt die Verbraucher; die Farbangaben werden falsch interpretiert! Die in Deutschland und fünf weiteren EU-Staaten durchgeführte EUFIC-Studie mit 17.000 Menschen (Europäisches Informationszentrum für Lebensmittel) zum Ernährungswissen der Verbraucher hat ergeben, dass drei von vier Befragten die rote Ampel als Warnung vor dem Genuss des Produkts empfinden. Das Resultat ist umso bedenklicher, da natürlich auch rot gekennzeichnete Nährstoffe zu einer ausgewogenen Ernährung dazugehören und sogar essenziell sein können
Die EUFIC-Studie bestätigt dagegen den Erfolg der Bemühungen der Lebensmittelwirtschaft um Nährwertinformation auf sachlich-faktischer Grundlage (siehe S. 10/11 dieser Ausgabe). Die Angaben in Nährwerttabellen und als GDAs (Guideline Daily Amount = Richtwert für die Tageszufuhr) werden gut verstanden und richtig interpretiert. Das belegt auch eine Studie der britischen Food Standards Agency (FSA) mit ca. 3000 Befragten zur Verständlichkeit von Nährwertkennzeichnungssystemen. Auch hier erwies sich: Die farbliche Kennzeichnung der Nährstoffe war die Hauptursache für Verwirrung bei den Verbrauchern, weil die Bedeutung nicht verstanden wurde. Weitere Befragungen zeigten auch, dass die Ampel nicht zu einer  Änderung im Einkaufsverhalten führt. Eine„Ampelkennzeichnung“ auf Lebensmitteln hätte also letzten Endes für die Verbraucher überhaupt keinen Nutzen.

Verbraucherbildung statt Bevormundung
Lebensmittel sollten mit einer sachlichen, nicht aber mit einer bewertenden und den Verbraucher bevormundenden  Nährstoffkennzeichnung versehen werden. Diesen Weg beschreitet die Lebensmittelwirtschaft bereits seit langem und sie wird ihn weiter gehen. Die Branche engagiert sich zudem kontinuierlich für ein besseres Ernährungswissen und für ein Verständnis über den Zusammenhang zwischen Ernährung, Bewegung und Gesundheit. Im Vordergrund stehen dabei objektive Informationsfakten und Unterstützung für die Ernährungsbildung der Verbraucher. So fördert die Lebensmittelwirtschaft aktiv die Vermittlung der Lebensmittelkennzeichnung und dies auch bereits für Kinder und Jugendliche.

Dr. Andrea Moritz