15.06.2009
Neue Konzepte für den Berufsstand
Das Fach- und Aufgabenspektrum sowie die Qualität der Ausbildung von Landschaftsarchitekten in Deutschland erläutert Christoph Gondesen (Lübeck) im folgenden Beitrag.
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Christoph Gondesen
freier Landschaftsarchitekt
Fachsprecher Ausbildungswesen des bdla
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Der Begriff »Landschaftsarchitektur« ist erst Mitte des 19. Jahrhunderts in den USA geprägt worden und fand Anfang des 20. Jahrhunderts seinen Weg nach Europa. Die Landschaftsarchitektur und die Tätigkeit des Landschaftsarchitekten in Deutschland haben ihren Ursprung im Schaffen des preußisch-königlichen Generalgartendirektors Peter Josef Lenné (1789 – 1866). Lenné professionalisierte den Gärtnerberuf und versuchte erstmals, ein allgemeingültiges Berufsbild für einen akademischen Berufsstand zu entwickeln.
Um Umweltplanung erweitert
Landschaftsarchitektur ist im Gegensatz zur Gartenarchitektur in Deutschland erst in den 30er und 40er Jahren des vergangenen Jahrhunderts zum Begriff geworden.
Damals kam es infolge großer Infrastrukturmaßnahmen zu tiefgreifenden Veränderungen der Landschaft und des Landschaftsbildes. In der Landschaftsarchitektur sollte nicht nur das rein Technische des Ingenieurs, das nur Bauliche des Architekten oder das rein Gartengestalterische des Gartenarchitekten in einem Beruf seinen Ausdruck finden, sondern er sollte das Gesamte, die Landschaft und deren Gestaltung überblicken.
In den vergangenen 20 bis 30 Jahren sind infolge einer sich im gesellschaftlichen Kontext stärker etablierten Naturschutz- und Umweltgesetzgebung zum Aufgabenfeld des Landschaftsarchitekten die Aspekte der Landschafts- und Umweltplanung hinzu gekommen. Das Profil des Landschaftsarchitekten umfasst deshalb heute das fachliche Spektrum von der Gestaltung privater Gärten, der Freiraumplanung im urbanen Raum, der gartendenkmalpflegerischen Bearbeitung historischer Park- und Gartenanlagen bis zu den landschaftsplanerischen Aufgaben in der kommunalen Landschaftsplanung und auf der Ebene der Regionalplanung. Hinzu kommen solche im Bereich der Stadt- und Umweltplanung sowie der artenschutzrechtlichen Regelungen.
Vor diesem breit gefächerten Aufgabenspektrum ist das Profil der Landschaftsarchitektur für Außenstehende nicht immer klar zu erkennen. Im allgemeinen Sprachgebrauch außerhalb der Fachöffentlichkeit ist der »Landschaftsarchitekt « für die Gestaltung von öffentlichen Freiräumen, Parkanlagen und Gärten zuständig, während der Komplex der Landschafts- und Umweltplanung sowie die Entwicklung und Gestaltung großmaßstäblicher Landschaftsräume von »Landschaftsplanern« bearbeitet wird.
Landschaftsarchitektur ist in Deutschland heute mit der Definition ihrer Kernkompetenzen zu erklären. Aufbauend auf eine lange Tradition präsentiert sie sich heute als eine Disziplin, die sich mit Selbstbewusstsein in die Planungsprozesse von Stadtumbau und -erneuerung, Dorf- und Landschaftsentwicklung einbringt sowie die Gestaltung des öffentlichen Raumes und die des Wohnumfeldes bestimmt. Sie vertritt weiter die Belange der Landschaftsentwicklung und des Naturschutzes bei Eingriffsvorhaben und Großprojekten. Entwicklung und Gestaltung der Landschaft gewinnen gerade bei großmaßstäblichen Infrastrukturprojekten immer mehr an Bedeutung. Neben der Abarbeitung umwelt- und artenschutzrechtlicher Belange ist eine intensive Auseinandersetzung mit der Dynamik sich verändernder Landschaften gefordert. Des Weiteren wird sich die Landschaftsarchitektur in Zukunft vor dem Hintergrund schrumpfender Städte, dem demographischen Wandel in der Gesellschaft und dem steigenden Anspruch an ein qualitativ hochwertiges Wohnumfeld noch stärker mit dem öffentlich Raum auseinander setzen müssen.
Besondere Kompetenz gefordert
Die heute an den Berufsstand der Landschaftsarchitekten gestellten Aufgaben erfordern somit eine Kompetenz, die nach den »Fachlichen Standards für die Akkreditierung von Studiengängen der Landschaftsarchitektur « des ASAP (Akkreditierungsverbundes für Studiengänge der Architektur und Planung) besondere Kenntnisse und Fertigkeiten voraussetzt in den Disziplinen:
– Entwurf und Gestaltung in Landschafts-, Freiraum und Objektplanung
– Entwicklung urbaner und ländlicher Freiräume unter Berücksichtigung ökonomischer Vorgaben in der Auseinandersetzung mit kostengünstigen Bauweisen, Pflegemaßnahmen und -kosten, Monitoring und Managementkonzepten
– Landschafts-, Freiraum- und Objektplanungen mit den Nutzungsansprüchen des Menschen, den biotischen und abiotischen Naturpotenzialen, dem Landschafts- und Stadtbild bzw. den Grundlagen der Landschaftsästhetik, dem kulturhistorischen Erbe (Kulturlandschaften, Denkmalschutz, Parkpflegewerke)
– Anwendung technischer und ingenieurbiologischer Verfahrensweisen
– rechtliche Vorgaben, insbesondere aus Naturschutzrecht, Umweltrecht, Planungsrecht, Vergaberecht.
Bachelor und Master
Die Vielfältigkeit des Berufsbildes der Profession der Landschaftsarchitektur findet ihren Niederschlag in der Vielgestaltigkeit der Studiengänge, die zum Beruf des Landschaftsarchitekten führen. Vor dem Hintergrund der 1999 unterzeichneten Bologna-Erklärung zur Schaffung eines europäischen Hochschulraumes und der Einführung eines einheitlichen zweistufigen Studiensystems mit den Abschlüssen Bachelor und Master werden sich die Ausbildungsmöglichkeiten für Landschaftsarchitekten noch vielfältiger gestalten.
Der Bachelorabschluss soll einen ersten Berufseinstieg ermöglichen, der nachfolgende Master der Vertiefung und Weiterqualifikation dienen, zur Promotion berechtigen und zum höheren Verwaltungsdienst befähigen. In der berufspolitischen Diskussion wurde und wird die Umstellung auf Bachelor und Master zum Teil sehr kritisch gesehen, zumal nach dem neuen Musterarchitektengesetz und einigen Ländergesetzen die Möglichkeit zum Eintrag in die Architektenliste bereits nach einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang möglich sein soll. Die Qualifikation der Absolventen eines dreijährigen Studiums wird hinterfragt und bezweifelt, weil das sich aus der Historie ergebende breit angelegte Berufsbild eine solide Ausbildung erfordert, die bei der derzeitigen Struktur der Bachelor- und Masterstudiengänge dann nur nach dem Master erreicht werden kann.
Angesichts der reichen Vielfalt der Landschaftsarchitektenausbildung, wie sie bereits besteht oder durch Deregulierung weiter zu erwarten ist, bieten die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge den Studierenden allerdings auch die Möglichkeit, sich an der Peripherie der Kernaufgaben der Landschaftsarchitektur z.B. in Landschaftsökologie, Baubetrieb und -management, Landschaftskunst etc. zu qualifizieren, ohne dann allerdings Anspruch auf einen vollwertig ausgebildeten Landschaftsarchitekten zu erheben.
Aufspaltung überwinden
In den vergangenen Jahrzehnten hat der Berufsstand der Landschaftsarchitekten eine Schwerpunktbildung zwischen den »klassischen« Aufgaben der Freiraumplanung einerseits und den Disziplinen der Landschafts- und Umweltplanung andererseits erlebt. Diese Aufspaltung ist zu überwinden, wenn die Landschaftsarchitektur Lösungen für die Entwicklung und Gestaltung einer leistungsfähigen Kulturlandschaft und den städtischen Raum finden und zur Daseinsvorsorge der Bevölkerung beitragen soll. Eine stärkere Verschmelzung der beiden Fachrichtungen wird dem generalistischen Ansatz, den die Landschaftsarchitektur unter den planenden Disziplinen eingenommen hat, und dem Anspruch, als Mediator der zwischen den unterschiedlichen Ansprüchen an die Landschaft zu vermitteln, eher gerecht werden.
Die zweifellos hohe Qualität und die Leistungsfähigkeit der Landschaftsarchitektur spiegeln sich in den zahllosen Veröffentlichungen von Best-Practice-Beispielen in der Fachliteratur wider. Kritiker mögen einwenden, dass »Landschaftsarchitekten den Trends der Hochbauarchitektur hinterherlaufen und sich als Modeschneider und Schnittmusterfabrikanten für die Flächen betätigen, die bei einer Bebauung als Außenanlagen übrig geblieben sind« (Karl Ganser). Die Landschaftsarchitektur wird sich wieder stärker einmischen müssen in die Definition einer nachhaltigen Entwicklung einerseits und in die Erhaltung der Kultur- und Stadtlandschaften andererseits. Sie muss neue Konzepte für die Zukunft erarbeiten, die zu einer nachhaltigen Entwicklung der Landschaft führen und einen von Generation zu Generation fortgetragenen Gestaltungsprozess neu definieren.