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15.06.2009
Im Interview

Oft schon Fehler in der Planung


Dipl. Ing. Engelbert Lehmacher
Landschaftsarchitekt
Vizepräsident des BHGL

„Der Fußball – speziell die Bundesliga – hat einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Es überrascht, dass immer wieder über den schlechten Zustand der Rasenspielflächen geklagt wird. Woher rührt diese Problematik?“

Fußball wird traditionell auf Naturrasen gespielt, der als lebende, sich im Laufe der Jahreszeitenverändernde Pflanze, gewisse Bedürfnisse hat. Ungünstig für Naturrasen ist zum einen die moderne Stadionarchitektur mit der Folge ungünstiger Licht- und Luftverhältnisse für die Sportrasengräser. Dies führt zu einer Reduzierung der Regenerationsfähigkeit der Gräser und damit zu einer geringeren Belastbarkeit der Rasenspielfelder. Nicht selten drängt sich der Verdacht auf, dass die Stadionbetreiber die Gesetze der Natur einfach ignorieren. Die Witterungsverhältnisse, zumindest in Mitteleuropa ermöglichen im Winterhalbjahr kein Pflanzenwachstum und damit keine Regeneration der durch den Spielbetrieb verursachten Schäden im Bereich der Rasendecke.

Nicht selten sind Fehler in der Planung und in der Ausführung die Ursache für mangelndes Wachstum des Sportrasens..

 

„Welche Anforderungen werden an das „Grün“ von Fußballfeldern im Gegensatz zu Golfanlagen gestellt?“

Der signifikante Unterschied von Fußballrasenspielfeldern zu Golfanlagen ergibt sich zwangsläufig aus den unterschiedlichen sportfunktionellen Anforderungen des Fußball bzw. Golfspieles. Die Anforderungen an eine Fußballrasenfläche, wie geregelte Wasserabführung, Scherfestigkeit, günstige Wachstumsbedingungen, Ebenheit, Gräserzusammensetzung der Rasendecke, Narbendichte sowie Ballrückprallverhalten gelten für die gesamte Fläche eines Fußballspielfeldes. Die Planung und der Bau von Golfplätzen werden bestimmt von den Erfordernissen des Golfsports und den Wünschen des Bauherrn. Die entsprechenden Maßnahmen unterliegen jedoch auch den Erfordernissen des betroffenen Landschaftsraumes und den einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Bundes und der Länder. Auszugsweise sei nur darauf hingewiesen, dass die Regelschnitthöhe bei Fußballspielfeldern 30 mm beträgt, dagegen bei den Grüns von Golfanlagen 5 – 7 mm. Allein schon die Verwendung der geeigneten Sportrasengräser für die Herstellung eines Fußballrasenspielfeldes oder eines Golfgrüns sind nicht vergleichbar.

 

„Ist der Einsatz von Kunststoffrasen im Sportplatzbau eine Alternative zum natürlich gewachsenen Rasen?“

Die Entwicklung von Kunststoffrasenflächen erfolgte ursprünglich ausschließlich als Alternative zu den heute unbeliebten Tennenplätzen. Der Einsatz von Kunststoffrasen im Fußball gewinnt durch die rasante technische Entwicklung weltweit immer mehr an Bedeutung (verständlicherweise auch in Abhängigkeit der unterschiedlichen Klimabedingungen).

Aus den Erfahrungen ist ein vollständiger Austausch der Rasenflächen mit Kunststoffrasenflächen nicht wünschenswert (spieltechnische sowie nicht zuletzt aus ökologischen

Gründen). Vielmehr wird es für die Kommunen und Vereine unabdingbar sein, die individuellen Anforderungen an die Sportanlagen vor Ort zu ermitteln und anschließend auch unter Berücksichtigung des Kostenfaktors eine Entscheidung über den bedarfsgerechten Spielfeldbelag zu treffen.

 

„Können Mittel aus dem zweiten, von der Bundesregierung verabschiedeten Konjunkturprogramm auch in den Bau bzw. die Restaurierung von Sportstätten fließen?“

Zumindest für das Land Niedersachsen wird bevorzugt die Sanierung von Sporthallen begünstigt (energietechnische Begründung). Für das Land Nordrhein-Westfalen ist eine Förderung für Freisportanlagen möglich. Empfehlenswerterweise sollte die Möglichkeit einer Finanzierung aus dem Konjunkturprogramm länderspezifisch geprüft werden.

 

„Welche Vorrausetzung muss man erfüllen, um Sachverständiger zu werden?“

Die Vorrausetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen sind sehr vielfältig. Nur soviel: Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind. Weitere Informationen sind z.B. auf der Internetseite der Architektenkammer Niedersachsen zu finden: www.aknds.de