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15.06.2009
Zwischen Konservierung und Weiterentwicklung

Wenn es um Landschaften geht, gibt es Interessenkonflikte. Naturschützer setzen auf die Konservierung – Landwirte auf die betriebliche Weiterentwicklung. Die Sichtweise der Landwirtschaft erläutert Adalbert Kienle.

Adalbert Kienle

stellv. Generalsekretär beim Deutschen Bauernverband, Berlin

Deutschland ist ein wunderbares Land. Landwirte, Waldbauern, Gärtner und Winzer haben über Jahrhunderte die Kulturlandschaft geschaffen – mit all ihren Nutzungsformen, Ausprägungen, Eigenarten und ihrer Unverwechselbarkeit und Schönheit. Niemand leitet den „Sinnwert“ unserer Kulturlandschaften vom „Urwald“ ab.

 

Vom „Sinnwert“ und „Nutzwert“

Ich bestreite nicht, dass es mit Beginn des Industriezeitalters Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts die größte Artenvielfalt in der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft Deutschlands gab. Doch erfüllten die damaligen Bewirtschaftungsformen keinen Selbstzweck. Das Denken und Tun war ganz klar vorrangig auf den „Nutzwert“ ausgerichtet. Es ging um die Existenzsicherung, nicht altruistisch um die Gestaltung der Kulturlandschaft. Das hat sich geändert: Unter den heutigen handels- und agrarpolitischen Bedingungen sind die Offenhaltung der Landschaft und der Beitrag für die Arten- und Biotopvielfalt zum öffentlichen Gut geworden!

Bei einem Kongress von Landschaftsarchitekten zur Zukunft der Kulturlandschaft war es für die Zuhörer ein Erlebnis, als der renommierte Landschaftsökologe Professor Wolfgang Haber und ich als Bauernvertreter über das Naturschutzgesetz aus jeweils anderer Warte berichteten – er über die Meinungsbildungsprozesse und Entscheidungsfindung in Politik und Administration, ich über die Wirkung vor Ort bei den Landwirten.

Beide waren wir einig, dass damals vieles „in die Hosen ging“. Naturschutz wurde zu einem bürokratischen Monster. Ich erzählte von Oberschwaben, meiner früheren beruflichen Wirkungsstätte, wo Mitte der 70er Jahre ein regelrechter „Bauernkrieg“ entbrannte. Auslöser war ein bestimmter Paragraf (§16) im Landes-Naturschutzgesetz, der Eingriffe in Feuchtgebiete – z.B. Moore, Riede, Streuwiesen – auch ohne förmliche Unterschutzstellung als unzulässig erklärte. Zuhauf gab es Auflagen, Erlasse, Strafanzeigen durch die Naturschutzbehörden. Die Bauern fühlten sich bespitzelt, in ihrem Eigentum bedroht.

 

Grips, Gremien – und Geld

Wir alle wussten, dass es mit Dauerquerelen einen Verlierer geben würde, nämlich Natur und Landschaft. Die Naturschützer setzten auf die Konservierung, die Bauern hingegen auf eine betriebliche Weiterentwicklung durch Intensivierung. Also suchten wir – Landwirtschaft und Naturschutz – nach Lösungen eines verträglichen, ja gedeihlichen Miteinanders. Wir lernten damals, was man braucht, um aus dem Streit herauszukommen, nämlich „Grips, Gremien – und Geld“: Man muss sich intelligent mit einem Thema auseinandersetzen, es aus allen Interessenlagen heraus ehrlich angehen. Und man braucht finanzielle Manövriermasse, damit Leistungen nicht nur belobigt, sondern auch bezahlt werden. So wurde aus einem anfänglich hitzigen Streit nach und nach eine gute Sacharbeit und vorzeigbare Pionierarbeit.

 

Der Anfang des Natur- und Artenschutzes in Deutschland war geprägt durch eine romantisch verklärte Sicht auf die Kulturlandschaft, getragen von einer bürgerlichen Bewegung. Im Nachkriegsdeutschland hingegen war dann das Denken in Schutzgebieten weit verbreitet. Oft ist dies zu einer regelrechten „Trophäenjagd“ ausgeartet. Vielfach wurden Gebiete unter Schutz gestellt, gegebenenfalls mit Steuergeldern aufgekauft – und das war’s. Der Vorrang solcher segregativer Konzepte war falsch, denn er bringt nur Sinn bei natürlichen Ökosystemen wie Urwäldern, Hochmooren, Felshängen. Heute weiß man, dass die Trennung von Schutz und Nutzung in der Fläche eher Kontroversen gefördert als Naturschutz und Land- und Forstwirtschaft zusammengeführt hat. Auch hat sich herumgesprochen, dass Naturschutz die erforderliche Akzeptanz in Gesellschaft und in der Landwirtschaft dann nicht findet, wenn Natur nicht erlebbar ist und wirtschaftliche Aktivitäten ausgegrenzt werden.

 

Wie so oft im Leben liegt es an der richtigen Dosierung, hier: des ordnungspolitischen Ansatzes im Natur- und Artenschutz. Eine tragfähige Dosierung von Schutz und Nutzung ist z.B. bei der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie oftmals verfehlt worden. Wie man es besser machen kann, haben wir als Bauernverband anhand verschiedener modellhafter kooperativer Lösungen z.B. mit Eifelprojekt und Bördeprojekt (gefördert von der Deutsche Bundesstiftung Umwelt) gezeigt. Wer die Landwirte als Partner in Naturschutzmaßnahmen einbezieht, wer die Prinzipien Freiwilligkeit, Flexibilität und Rückholbarkeit anwendet, wer auf oberlehrerhaftes Missionieren und abgehobene Planungsprinzipien verzichtet, der kommt voran. Vertragsnaturschutz und Agrarumweltprogramme (fast 4 Millionen Hektar!) sind geeignete und gesellschaftlich akzeptierte Instrumente für einen aktiven Umwelt- und Naturschutz, denn man kann und sollte auf die landwirtschaftliche Erfahrung und Technik nicht verzichten.

 

Flächenansprüche auf den Prüfstand

Wenn Landwirte zunehmend zu Energiewirten werden – sind damit auch neue Landschaften verbunden? Gewiss wird es neue Kulturen, Anbausysteme und Sorten bei den Nutzpflanzen geben, was der Kulturlandschaft gut tun kann. Auch die Anbaugebiete werden sich wieder verändern. Nicht zuletzt der Klimawandel wird unsere Landschaften und unsere Landwirtschaft verändern, ob wir wollen oder nicht. Die obligatorische Flächenstilllegung durch die EU ist bereits verschwunden. So genannte Grenzertragsflächen bekommen durch den Anbau genügsamerer Rapssorten für die Biokraftstofferzeugung oder erster Getreidesorten mit äußerst niedrigem Eiweißgehalt zur Energieerzeugung eine Aufwertung. Unter anderem die in den vergangenen zwei Jahren festzustellende Volatilität der Märkte werden aber auch immer Flächenpotentiale für den Naturschutz zur Folge haben. Veränderungen im Sinne des Naturschutzes zeigen sich am Beispiel der Grünlandstandorte, denn die Milchviehhaltung wandert wieder stärker von den Ackerbaustandorten hin zum Grünland. Auch beim Wald haben wir eine Renaissance bei der Rohstoff- und Energienutzung.

 

Klar ist aber auch, dass angesichts der weltweit steigenden Ansprüche an die Landwirtschaft in der Versorgung einer wachsenden Weltbevölkerung und der Produktion von nachwachsenden Rohstoffen alle Flächenansprüche auf den Prüfstand müssen. Die Kulturlandschaft mit ihrem Anteil an produktiver Fläche muss erhalten und vor der Verbauung geschützt sowie für die Produktion gesichert werden – auch der Naturschutz muss sich hieran orientieren. Die Strategie des „Flächemachens“ im Naturschutz mit immer weiter steigenden Flächenanteilen muss der Vergangenheit angehören.

 

Gegenwärtige Kultur widerspiegeln

Man muss Abschied nehmen von einer Einstellung, Land- und Forstwirtschaft seien nur ein Landschaftspflege-, Umwelt- oder Flächenreservoir. Denn unsere Kulturlandschaft in Deutschland darf ihre Zukunft nicht nur in der Konservierung oder Musealisierung sehen, es kann und soll auch Weiterentwicklung geben. Wie sagt Prof. Haber so schön: Die Landschaft muss die gegenwärtige Kultur widerspiegeln. Wenn also gelb blühende Rapsfelder als schön empfunden werden, muss diese Sicht integriert werden. Der Mensch prägt die Landschaft durch deren Aneignung, und die Landschaft prägt den Menschen, indem sie ihm Ort der Identität und Bindung ist. Wir wollen eine vielgestaltige, bäuerlich und mittelständisch geprägte Kulturlandschaft in Deutschland bewahren und weiterentwickeln: kulturell, wirtschaftlich, sozial, technologisch und ökologisch (also nachhaltig!). Den Wandel auch als Chance und nicht nur als Gefahr begreifen, sollte im Interesse von Landwirtschaft und Naturschutz sein.

 

I.

Inhalt
Auf einen Blick

Die Anforderungen an die Gestaltung der Kulturlandschaft haben sich gewandelt. Unter den heutigen handels- und agrarpolitischen Bedingungen sind die Offenhaltung der Landschaft und der Beitrag für die Arten- und Biotopvielfalt zum öffentlichen Gut geworden.

Vertragsnaturschutz und Agrarumweltprogramme eignen sich als gesellschaftlich akzeptierte Instrumente für einen aktiven Umwelt- und Naturschutz.