26.07.2010
Zulassung nach Leistung erlaubt
Mainz Hochschulen dürfen nach einem Bericht des DUZ Magazins den Zugang zum Masterstudium von der Bachelor-Note abhängig machen.
Das hat das Verwaltungsgericht Mainz Anfang Juli entschieden. Hintergrund ist der Fall eines Bachelor-Absolventen, der sich von einer anderen Hochschule aus mit der nach dem Europäischen Leistungspunkte-System ECTS erworbenen Note D an der Fachhochschule Mainz um einen Platz in einem Masterstudiengang beworben hatte. Die FH verweigerte die Zulassung mit Hinweis auf die Prüfungsordnung, die als Voraussetzung mindestens C festlegt.
Das Gericht hält es für gerechtfertigt, dass nicht der Gesetzgeber, sondern die Hochschule selbst die Anforderungen für ein Masterstudium regelt. Diese könne die "maßgeblichen Aspekte am sachkundigsten beurteilen" und die Kapazitätssituation am besten einschätzen. Das Urteil, eines der ersten zum Übergang vom Bachelor zum Master, bestärkt somit die Hochschulen in ihrer Autonomie (AZ 14 L 198/10.MZ).
(Quelle: DUZ Magazin 08/2010)