11.01.2010
Fördermaßnahmen zur Marktstrukturverbesserung
Auch im Jahr 2010 stellen die Europäische Union und das Land
Nordrhein-Westfalen wieder Fördermittel für folgende Fördermaßnahmen
bereit:
1. Ausgaben für die Gründung und das Tätigwerden von Erzeugergemeinschaften und Erzeugerzusammenschlüssen (Organisationsausgaben).
2. Zusätzliche Organisationsausgaben, die mit der wesentlichen Erweiterung der Tätigkeit einer Erzeugergemeinschaft bzw. eines Erzeugerzusammenschlusses oder durch die Vereinigung von Erzeugergemeinschaften bzw. Erzeugerzusammenschlüssen verbunden sind.
3. Erstinvestitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechter Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen.
Die Investitionen können den Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen oder auf die innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung von technischen Anlagen zum Gegenstand haben.
4. Ausgaben für die Erarbeitung und Durchführung von Vermarktungskonzeptionen.
5. Ausgaben für die Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, neuer Verfahren und neuer Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft im Rahmen der industriellen Forschung und der vorwettbewerblichen Entwicklung.
Antragsteller können sein:
- nach dem Marktstrukturgesetz (MStrG) anerkannte Erzeugergemeinschaften,
- Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften, die nach MStrG anerkannt sind,
- Zusammenschlüsse von mindestens fünf Erzeugern, die ökologische oder regionale Produkte erzeugen und nicht die Anerkennundsvoraussetzungen nach dem MStrG erfüllen,
- Zusammenschlüsse von mindestens fünf Erzeugern, die Qualitätsprodukte in einer Erzeugerregion produzieren und mindestens 80 % ihres Jahresumsatzes in bestimmten Vermarktungsregionen vermarkten sowie nicht die Anerkennunsgvoraussetzungen nach dem MStrG erfüllen,
- Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse erstreckt.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung für die Nummer 1 bis 5 besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Anträge auf Förderung von Investitionen sind beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz - Fachbereich 17
- Leibnizstraße 10 in 45659 Recklingshausen
- Wallneyer Str. 6 in 45133 Essen
- Auf dem Draap 25 in 40221 Düsseldorf zu stellen
Für Auskunfte über die konkreten Förderbedingungen und für die Zusendung der Antragsunterlagen stehen Ihnen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:
- Frau Beatrix Sünkeler, Tel. (0211)1590-2447, Email: beatrix.suenkeler@lanuv.nrw.de
- Frau Schwarz-Deelmann, Tel. (0211)1590-2448, Email: martina.schwarz-deelmann@lanuv.nrw.de
-Frau Demming, Tel. (0201) 7995-1158, Email: simone.demming@lanuv.nrw.de
- Herr Massolle, Tel. (0201)7995-1123, Email: juergen.massolle@lanuv.nrw.de
Die Antragsunterlagen und die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Marktstrukturverbesserung sowie weitere Hinweise zu den Fördervoraussetzungen sind ebenso auf der Internetseite www.lanuv.nrw.de erhältlich.