Für das Jahr 2009 stellen die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel für Fördermaßnahmen bereit.
1. Ausgaben für die Gründung und das Tätigwerden von
Erzeugergemeinschaften und Erzeugerzusammenschlüssen
(Organisationsausgaben).
2.Zusätzliche Organisationsausgaben, die mit der wesentlichen
Erweiterung der Tätigkeit einer Erzeugergemeinschaft bzw. eines
Erzeugerzusammenschlusses oder durch die Vereinigung von
Erzeugergemeinschaften bzw. Erzeugerzusammenschlüssen
verbunden sind.
3.Erstinvestitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung,
marktgerechter Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung
oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen.
Die Investitionen können den Neu- und Ausbau von Kapazitäten
einschließlich technischer Einrichtungen oder auf die innerbetriebliche
Rationalisierung durch Umbau und / oder Modernisierung von
technischen Anlagen zum Gegenstand haben.
4.Ausgaben für die Erarbeitung und Durchführung von Vermarktungskonzeptionen
5.Ausgaben für die Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, neuer
Verfahren und neuer Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft im
Rahmen der industriellen Forschung und der vorwettbewerblichen Entwicklung.
Antragsteller können sein:
-nach dem Marktstrukturgesetz (MStrG) anerkannte Erzeugergemeinschaften,
-Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften, die nach MStrG anerkannt sind,
-Zusammenschlüsse von mindestens fünf Erzeugern, die ökologische oder regionale Pro-
dukte erzeugen und nicht die Anerkennungsvoraussetzungen nach dem MStrG erfüllen,
-Zusammenschlüsse von mindestens fünf Erzeugern, die Qualitätsprodukte in einer
Erzeugerregion produzieren und mindestens 80 % ihres Jahresumsatzes in bestimmten
Vermarktungsregionen vermarkten sowie nicht die Anerkennungsvoraussetzungen nach
dem MStrG erfüllen,
-Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren
Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse
erstreckt.
Eine Förderung kann Zusammenschlüssen nur gewährt werden, -sofern ihr Angebot
überwiegend selbst erzeugt wird, d. h. aus Erzeugnissen ihrer Mitglieder (Ziffer 4.7 der
Richtlinien).
Zusammenschlüsse, die diese Voraussetzung nicht erbringen, können dann aber eine
Förderung als Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung unter Anwendung des
reduzierten Fördersatzes von 25 bzw. 20% statt 35% stellen, soweit sie die
entsprechenden Förderbedingungen hierfür erfüllen, z. B. Erzeugerbindung.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung für die Nummern 1 bis 5 besteht nicht,
vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im
Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Besonderheiten für Anträge_ nach Nr. 3 (Investitionsmaßnahmen):
Anträge auf Förderung von Investitionen sind bis spätestens 22.07.2009 (Eingangsstempel
bei meiner Dienststelle) beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz -
Fachbereich 83 - Leibnizstraße 10 in 45659 Recklinghausen zu stellen.
Voraussetzung für die Entscheidung der Behörde ist der fristgerechte Eingang eines
prüffähigen Antrags.
Werden mehr Fördermittel beantragt, als im Laufe des Haushaltsjahres 2009 durch das Land
bereitgestellt werden können, erfolgt zur Bewilligungsauswahl ein Ranking der Anträge nach
folgenden Kriterien:
- Unternehmensgröße
- Erzeugerbindung
- Innovation
- Qualität im Sinne von besonderen Qualitätsanforderungen (z. B. nach der Verordnung (EG)
Nr. 2092/91, Nr. 509/06 und 510/06) oder sonstigen Qualitäts-Zertifizierungen
(z. B. oS, IFS,EUREPGAP)
Um Missverständnisse zu vermeiden, wird ausdrücklich darauf hingewiesen , dass aus der Reihenfolge der
Auflistung keine Gewichtung der einzelnen Kriterien abgeleitet werden kann.
Für Auskünfte über die konkreten Förderbedingungen und für die Zusendung der
Antragsunterlagen stehen Ihnen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:
Frau Melanie Masch Tel. (0211) 1590 - 2434,
E-Mail: melanie.maschelanuv.nrw.de
Frau Beatrix Sünkeler Tel. (02 11) 1590 - 2447,
E-Mail: beatrix.suenkelerplanuv.nrw.de
Die Antragsunterlagen und die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur
Marktstrukturverbesserung sowie weitere Hinweise zu den Fördervoraussetzungen sind
ebenso auf unserer Internetseite
www.lanuv.nrw.de erhältlich.
Eine kurze Übersicht über die
Fördervoraussetzungen der Marktstrukturverbesserung finden sie hier.